Auszug aus der Beitragsordnung
Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2007 für Neumitglieder im Beitrittsjahr:
| Jahresbeitrag | anteiliger Monatsbeitrag | |
für unmittelbare Mitglieder (§ 4 Ziffer 1 der Satzung) | € 160,00 | € 13,40 |
für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern | € 93,00 | € 7,80 |
für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) gegen Nachweis | € 75,00 | € 6,30 |
für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben | € 20,00 | € 1,70 |
Sonstiges
Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.
Die Umstellung des Mitgliedsbeitrages für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle, mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr.
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2006 beschlossen und von der Generalversammlung 2008 ergänzt.
Auszug aus der Beitragsordnung





