Montag, 30. April 2012 — 19:00 - Uhr
Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl
Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Sie zu unserer Mitgliederversammlung / Vorstandswahl
am Montag, 30.04.2012 um 19:00 Uhr in meinen Büroräumen, abc-Finanzberatung, Dietrich- Bonhoeffer- Straße 18 in Bad Aibling
einladen.
Folgende Kandidaten bewerben sich bisher um eine Position im Vorstand unseres Ortsverbandes:
- Vorsitzender: Anton Bürger
- stellv. Vorsitzender: Heinz Greuer
- Schriftführerin : Silvia Nebl
- Kassenwart: Franz J. Kemmetter
- Kassenprüferin : Resi Englhart
- Kassenprüfer: Hans-Joachim Meyer
Darüber hinaus stellen sich einige Mitglieder für den erweiterten Vorstand zur Wahl.
Tagesordnung:
- Feststellung der satzungsgemäßen Ladung (vgl. § 14, 3 unserer Satzung)
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl des Wahlausschusses
- Vorstellung der Kandidaten
- Neuwahl des Vorstands
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!
Bitte bestätigen Sie uns Ihre Teilnahme auf beiliegendem Antwortfax.
Im Namen meines gesamten Teams freue ich mich auf Ihr Kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Anton Bürger
(1. Vorsitzender BdS Bad Aibling - Tuntenhausen)
Anhang: Auszug aus der Satzung
§ 14 Ortsverbände
1. Die Ortsverbände wählen einen Ortsvorstand auf die Dauer von drei Jahren. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart, die jeweils einzeln zu wählen sind. Der Ortsverband kann weitere Vorstandsmitglieder hinzu wählen. Zusätzlich können Beiräte gewählt oder kooptiert werden; diese sind nicht Vorstandsmitglieder.
2. Zusätzlich wählen die Ortsverbände zwei Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfung hat jährlich auch gemäß den Rechnungsprüfungsrichtlinien des Verbandes zu erfolgen. Erfolgt diese nicht, so kann das Präsidium eine Rechnungsprüfung veranlassen.
3. Die Mitgliederversammlungen der Ortsverbände werden vom Vorsitzenden des Ortsverbandes mit einer Frist von 14 Tagen einberufen. Jährlich hat mindestens eine Mitgliederversammlung stattzufinden. Diese wählt die Delegierten und deren Stellvertreter für die General- und Bezirksversammlung.
4. Dem Ortsvorstand obliegt die Verwaltung des im Ortsverband vorhandenen Vermögens.
| Eingereicht von: | Ortsverband Bad Aibling-Tuntenhausen |
| Veranstalter: | Ortsverband Bad Aibling-Tuntenhausen |
| Veranstaltungsort: | Abc- Finanzberatung, Dietrich- Bonhoeffer- Straße 18, 83104 Tuntenhausen |
| Media-Dateien: | |
| PDF-Datei: | 120430_vorstandsneuwahl.pdf |
| PDF-Datei: | 5120430_vorstandssitzung_an.pdf |



