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Neues Rundfunkfinanzierungsmodell muss nachbessert werden


Neues Rundfunkfinanzierungsmodell muss nachbessert werden
2013 soll ein einheitlicher Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro die bisherige GEZ-Gebühr ablösen. Bis Ende 2010 soll das Reformprojekt endgültig beschlossen sein. Zwar begrüßt der BDS Bayern die Ablösung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr, doch ist das neue Modell nicht ohne Mängel. "Deutlichen Korrekturbedarf sehen wir beim künftigen Beitrag des Mittelstands", so BDS-Präsident Ingolf F. Brauner.
Das neue Rundfunkfinanzierungsmodell basiert auf einem Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof, der die grundgesetzlich verankerte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig an Nutzergruppen und nicht mehr am Empfangsgerät festmachen möchte. Daraus folgt, dass der kommende Rundfunkbeitrag nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Betriebsstätten anfallen soll – und dort gestaffelt nach der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter.
 
Brauner: "Das neue Rundfunkfinanzierungsmodell schafft mehr Rechtssicherheit, reduziert die Komplexität des bisherigen Systems und baut Bürokratie ab. Im Hinblick auf eine gerechte Beitragspflicht für kleine und mittlere Betriebe überzeugt uns die Neuregelung allerdings nicht." Zwar wird das Beherbergungsgewerbe – abhängig von der Betriebsgröße – von der Reform profitieren, doch müssen sich kleine und mittlere Betriebe – besonders dann, wenn sie mehrere Betriebsstätten haben, viele Teilzeitkräfte beschäftigen oder bislang mangels existierendem Rundfunkempfangsgerät gar keine GEZ-Gebühr bezahlen mussten – auf teilweise deutlich höhere Beiträge einstellen. Dies ist aus Sicht des BDS Bayern eine nicht hinnehmbare Mehrbelastung eines größten Teils der Wirtschaft.
 
Nach wie vor hält der BDS Bayern in einem aktuellen Positionspapier an seiner generellen Kritik an der Beitragspflicht der Wirtschaft fest. So ist es nicht ersichtlich, warum als Bemessungsgrundlage eine soziale Gruppe und nicht das einzelne Individuum herangezogen wird. Die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt durch den einzelnen Menschen und dieser kann nur einmal gleichzeitig Radio hören oder fernsehen, heißt es in einem aktuellen BDS Positionspapier zum Rundfunkfinanzierungsmodell 2013 weiter.
 

Der BDS Bayern steht hinter dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser stellt einen absolut unverzichtbaren Teil unserer Medienlandschaft dar. Dies allerdings gleichzusetzen mit einer garantiert konstanten Einnahmensituation auch über 2013 hinaus, ist zu weit gesprungen. Brauner abschließend: "Der Kostendruck setzt betriebswirtschaftliche Optimierungspotentiale frei – die aktuelle Krise hat dies in vielen Betrieben gezeigt. Auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen sich Gedanken zur internen Effizienzsteigerung machen."


Kommentare

  • Christian Strangmüller

    Grundsätzlich ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine wichtiger Beitrag zur Stützung unserer markwirtschaftlichen Demokratie. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der eigentliche Grundversorgungsauftrag mit der aktuellen Programmvielfalt (auch über den klassischen Rundfunk hinaus), den oftmals seichten Programminhalten auf Privatsenderniveau, horrenden Ausgaben für Übertragunsrechte aus dem Sportbereich, sowie dem teueren Einkauf medialer Superstars (!wozu brauche ich diese für einen Grundversorgung) nicht bereits jetzt schon deutlich übererfüllt ist. Dazu hat sich ein überbordender Verwaltungsapparat aufbauscht, mit fragwürdigen politischen Verquickungen, gesponsort von der werbetreibenden Wirtschaft. Daher sollte man meines Erachtens eine Diskussion über die notwendige Grundversorgung entfachen, dann stellt sich nämlich sehr schnell heraus, dass sowohl die Bürger wie auch die mittelständischen Unternehmer der BDS deutlich entlastest deutlich entlastet werden können. Es geht um einen Ausstieg aus dem Zwangs-Bezahlfernsehen (und -Radiohören) und für mehr Mündigkeit der Bürger.

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