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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung: neues BDS-Merkblatt


Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung: neues BDS-Merkblatt
Mit Wirkung ab dem 17.05.2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die sogenannte DL-InfoV, ohne Übergangsregelung in Kraft. Die DL-InfoV basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG Amtsblatt der EU 2006, L376/36 "DLRL"). Diese Dienstleistungsrichtlinie und ihre Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland legt allen Dienstleistern weitere erhebliche Informationspflichten auf.
Die DL-InfoV betrifft grundsätzlich alle in Deutschland ansässigen Personen oder Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Es ist unerheblich, ob diese Dienstleistungen gewerblich oder gewerbsmäßig, gemeinnützig, freiberuflich oder als juristische Person im Internet oder in der "realen" Welt erbracht werden. Sofern z.B. der Handel mit Waren mit Dienstleistungen kombiniert wird (z.B. Beratung, Montage, Design, etc.) liegt eine Dienstleistung im Sinne der Verordnung vor. Auch wer Dienstleistungen (z.B. Beratung) nur zum kleinen Teil neben seinem Hauptgeschäft, aber in der Regel gegen Entgelt erbringt, unterfällt ebenfalls der DL-InfoV. Ausnahmen gelten nur für Banken, Versicherungen, Vermittler von Finanz- und Versicherungsleistungen, Verkehrsdienstleister, Sicherheitsdienste und das Gesundheitswesen.
 
Die DL-InfoV unterscheidet die Informationspflichten folgendermaßen:
 
- Informationen die "stets" zur Verfügung zu stellen sind
- Informationen, die "auf Anfrage" zur Verfügung zu stellen sind
- Informationen zur "Preisgestaltung"
 
Einige dieser neuen Informationspflichten sind weitestgehend deckungsgleich mit den bekannten Verpflichtungen nach § 5 Telemediengesetz (TMG), der Anbieterkennzeichnung oder dem "Impressum" für Internetseiten. Andere Informationspflichten sind deckungsgleich mit der Preisangabenverordnung, die bislang nur für den Handel und gegenüber dem Endverbraucher galt.
 
Für den Dienstleistungsbereich gilt nunmehr eine ähnliche Verpflichtung auch gegenüber dem gewerblichen Auftraggeber.
 
Das neue Merkblatt des BDS Bayern bietet kompakte Informationen zu den einzelnen Pflichten und beinhaltet ein Muster-Impressum. Zum Merkblatt geht es hier.


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