Keine Umsatzsteuer für Bildung und Fortbildung
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Fall einer Kampfsportschule entschieden, dass deren Kurse nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Fall einer Kampfsportschule entschieden, dass deren Kurse nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Harte Winter kommen wieder. Sicher Sie sich ab!
Sich während des Meetings mit süßen Katzenvideos auf facebook ablenken, die Gedanken schon in den Feierabend schweifen lassen und Pläne für das kommende Wochenende schmieden. Für viele Mitarbeiter stellen nicht gut vorbereitete und durchgeführte Meetings eine bezahlte Gelegenheit zur Pause dar. Das muss aber nicht sein.