Hinweispflichten bei Streitigkeiten mit Verbrauchern
Seit dem 01.02.2017 müssen Unternehmen ihre Verbraucher im Streitfall darauf hinweisen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit und verpflichtet sind. Die Schlichtungsstellen müssen mit Anschrift und Internetadresse in Textform genannt werden (§ 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG). Bereits seit dem 1. April 2016 müssen Unternehmen, die zum Vorjahresende mehr als 10 Beschäftigte…