„Selbständige riskieren viel, um die Gesellschaft voranzubringen. Dafür sollten sie nicht bestraft werden“, sagt Marco Altinger, Präsident des BDS Bayern, der 16.000 Selbständige aller Branchen vereinigt. Damit zielt der Wirtschaftsvertreter auf eine Regelung bei den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen ab, die Selbständige unverhältnismäßig hoch belastet. Während sich der Beitrag bei Arbeitnehmern prozentual am Einkommen berechnet, gehen die Kassen bei Selbständigen regelmäßig von der Beitragsbemessungsgrenze aus. Damit zahlen hauptberufliche Selbständige aktuell 665 Euro Krankenkassenbeitrag pro Monat. Selbst wer nachweist, dass er kaum Einkünfte hat, bekommt mindestens 342 Euro pro Monat in Rechnung gestellt.
Die Grundannahme, dass die Einkünfte von Selbständigen mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 48.600 Euro pro Jahr liegen, hat die Bertelsmann Stiftung mit einer neuen Studie widerlegt. Das durchschnittliche Einkommen der 1,9 Millionen Selbständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt mit 35.469 Euro deutlich darunter. Sie zahlen somit einen prozentual deutlich höheren Beitrag als andere Versicherte. Die ärmsten 20 % trifft es dabei besonders hart: Hier müssen die Selbständigen 44 % ihres Einkommens an die gesetzliche Krankenversicherung abgeben.
BDS Bayern Präsident Marco Altinger fordert daher eine Änderung der Berechnungsgrundlage: „Die Beiträge von Selbständigen sollten genauso berechnet werden, wie die Beiträge von Arbeitnehmern.“