Bring dein Strahlen in die Welt!
Sehr geehrte Mitglieder,
der BDS Bayern lädt herzlich
am 22. Juni 2023 um 18.00 Uhr
zu einer Online-Informationsveranstaltung per Web-Seminar aus unserer Reihe BDS-Kompaktinfo-Online ein.
Thema:
„Bring dein Strahlen in die Welt !“
Referentinnen:
Ursula Simon (Systemische Therapeutin für Einzelne, Paare und Familien)
Erläuterung:
Gesundheit, Glück und Erfolg für Unternehmer*innen bedingen sich gegenseitig. Wie ist es möglich, diese bewusst zu kreieren und in guter Balance zu halten? In diesem Impulsvortrag erfahren Sie es
Anmeldung bitte bis 20. Juni2023 an andre.jantzi@bds-bayern.de
Der Link für die Veranstaltung wird nach der Anmeldung und kurz vor der Veranstaltung an Sie versendet.
Mit besten Grüßen
André Jantzi
Projektorganisator
Veranstaltungskoordinator
„Arbeitskräfte dringend gesucht!“
Thema: „Arbeitskräfte dringend gesucht!“
Geburtenstarke Jahrgänge scheiden aus dem Erwerbsleben aus, die Fachkräftelücke in Deutschland wächst alljährlich weiter – trotz Effizienzgewinnen durch Digitalisierung und Qualifizierung.
Wie können wir dennoch im „war for talents“ erfolgreich bestehen?
Welche Chancen eröffnen die neuen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung?“
Referent:
Dr. Udo Raab (IHK Nürnberg für Mittelfranken)
Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung
Sie haben die Veranstaltung verpasst?
Dann können Sie diese hier ansehen.
„Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung“
die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage, die Einheitswerte, im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Die Folge ist, dass deutschlandweit alle Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden müssen.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt, die wiederum die Basis für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 bilden. Die „neue“ Grundsteuer ist somit erstmalig ab dem Jahr 2025 zu entrichten.
Was müssen Grundstückseigentümer jetzt konkret unternehmen?
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 auf elektronischem Wege (ELSTER) abzugeben. Für jedes Grundstück bzw. für jede sog. „wirtschaftliche Einheit“ ist eine separate Grundsteuererklärung einzureichen.
Ausfüllen der Grundsteuererklärung – Welche Daten und Informationen werden benötigt?
Für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung sind folgende Angaben erforderlich:
– Aktenzeichen (enthalten im Informationsschreiben des Finanzamts oder alternativ im letzten Einheitswertbescheid)
– Lagedaten des Grundstücks
– Steuernummer, Identifikationsnummer und Wohnsitzfinanzamt (ersichtlich im Einkommensteuerbescheid bzw.
Körperschaftsteuerbescheid)
– Flurstück und Gemarkung
– Grundstücksfläche
– Gebäudefläche, aufgeteilt nach Wohn- und Nutzfläche
Wo findet man die Daten für die Grundsteuererklärung?
– Informationsschreiben der Finanzämter für Grundstücke in Bayern
– Fläche, Flurstücksnummer, Gemarkung und andere Daten aus dem Liegenschaftskataster können ab dem 01.07.2022 über den
BayernAtlas-Grundsteuer kostenlos abgerufen werden.
– Bisheriger Grundsteuerbescheid bzw. Einheitswertbescheid
Weitere Informationen:
– Übersichtseite zur Grundsteuerreform des Bayerischen Landesamt für Steuern (www.grundsteuer.bayern.de)
– Broschüre „Die Grundsteuerreform in Bayern – Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer“ in Anlage
Bei Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater.