Autor: Allianz Deutschland; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH
Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb. Geht nicht? Falsch! Ein kurzer Leitfaden, warum und wann sich eine Berufsunfähigkeit lohnt.
Und ganz besonders über die Firma, bei der man arbeitet.
Fehler: „Eine Berufsunfähigkeit kann man nur privat abschließen. Über den Arbeitgeber mittels einer Betriebsrente geht das eh nicht!“
Tatsache: Über die Firma kann eine Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgeschlossen werden. Das oft sogar zum halben Preis. Denn wie bei jeder bAV spart der Arbeitnehmer auch bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Betrieb Steuern und Sozialabgaben. Zudem kann ein möglicher Arbeitgeberzuschuss die BUVorsorge mit der bAV finanziell noch attraktiver machen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vereinfachte Risikoprüfung möglich. Das heißt, der Arbeitnehmer bekommt die Absicherung nicht nur günstiger, sondern auch einfacher.
Fehler: „Der Beruf unserer Arbeitnehmer ist absolut ungefährlich. Was soll im Büro groß passieren?“
Tatsache: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, nicht nur körperlich schwer arbeitende Menschen. Die Zahl der Betroffenen in „Schreibtischberufen“ ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Denn immer häufiger ist die Psyche schuld am Arbeitsausfall. Rund 38 Prozent werden inzwischen durch psychische Erkrankungen verursacht. Zusammen mit Krankheiten wie Rückenbeschwerden machen diese über die Hälfte aller Berufsunfähigkeiten aus. Insgesamt trifft rund ein Fünftel aller Arbeitenden eine Berufsunfähigkeit.
Fehler: „Alles nicht so schlimm, der Staat hilft doch im Ernstfall!“
Tatsache: Gerade wer mitten im Berufsleben steht, kann sich nicht mehr auf die gesetzliche Hilfe verlassen. Denn alle ab dem Jahr 1961 Geborenen erhalten, falls sie nur zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, nur noch eine schmale staatliche Leistung von circa 15 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens als halbe Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe bei Neuzugängen wegen voller Erwerbsminderung lag 2014 bei etwa 660 Euro im Monat. Weder der erlernte Beruf, noch die Ausbildung oder die letzte Tätigkeit sind ausschlaggebend für den Zahlungsanspruch. Auch Verbraucherschützer sind sich einig: Seit der Umstellung der gesetzlichen Absicherung auf die Erwerbsminderungsrente besteht für alle ein zusätzlicher Vorsorgebedarf.
Fehler: „Wenn es schon sein muss, dann bitte die kostengünstigste Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die ist die beste.“
Tatsache: Das Gesamtpaket muss stimmen. Nur wer verschiedene Kriterien berücksichtigt, bekommt einen wirksamen Schutz, der zu ihm passt. Was nützt eine billige Berufsunfähigkeitsvorsorge, die im Ernstfall nur eingeschränkt oder gar nicht zahlt?
Deshalb gilt: Nicht der Preis ist entscheidend. Auch die Expertise des Anbieters, die Annahmequote, das Verteuerungsrisiko, die Leistungsquote, die Fairness beziehungsweise Prozessquote und die Finanzstärke des Anbieters zählen. Unabhängige Marktbeobachter wie Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und Finanztest prüfen die unterschiedlichen Angebote der Versicherer regelmäßig nach diesen Kriterien. Die Allianz erhält bei allen wichtigen Kriterien hier TopBewertungen.
Fehler: „Wer krank ist, bekommt eh keinen Schutz, auch nicht über eine bAV. Und Dachdecker beispielsweise haben sowieso keine Chancen.“
Tatsache: Auch, wenn es bereits Vorerkrankungen gibt, sind mehr als 85 Prozent der Antragsteller bei der Allianz versicherbar (Morgen&MorgenAnnahmequote). Dann muss man teils etwas mehr zahlen oder bestimmte Krankheiten und deren Folgen werden aus der Regulierung ausgeschlossen Auch das Vorurteil, dass für bestimmte Berufsgruppen eine Absicherung nahezu unmöglich sei, gehört ins Reich der Mythen. Denn bei der Allianz haben die Kunden mit der KörperSchutzPolice die Möglichkeit den Broterwerb als solchen abzusichern. Bei dieser Form der Einkommenssicherung spielt der aktuelle Beruf keine Rolle. Diese Form der Absicherung geht freilich nur privat.
Fehler: „Wenn der Arbeitnehmer bei einer Berufsunfähigkeit über den Betrieb den Arbeitgeber wechselt, ist auch die BUAbsicherung weg!“
Tatsache: Der betriebliche BUSchutz kann zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden. Der Arbeitnehmer verliert dabei zwar die Gruppenkonditionen des alten Arbeitgebers, erhält aber ggf. die Gruppenkonditionen des neuen Arbeitgebers. Falls der neue Betrieb keine BU anbietet, kann sie auch privat weitergeführt werden.
Bildquelle: pixabay.com