Lkw-Maut-Wenn der Staat zweimal kassiert

BDS Bayern kritisiert Wortbruch der Ampel und Kostensteigerung für Verbraucher
München – Ab dem 01. Dezember 2023 werden für die LKW-Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Damit wird bei der LKW-Maut ein zusätzlicher CO2-Aufschlag erhoben. Die Neueinführung dieses CO2-Aufschlags in Höhe von 200 Euro / Tonne CO2 bedeutet faktisch eine Verdopplung der Maut!

Keine Rückkehr zur 19-Prozent-Steuer im Gastgewerbe!

Seit Juli 2020 gilt in der bundesdeutschen Gastronomie der ermäßigte MwSt.-Satz von sieben Prozent auf Speisen. Diese Reduktion war erfolgt, um das Gastgewerbe aufgrund der massiven wirtschaftlichen Erschwernisse aufgrund der Pandemie mit teilweisen Betriebsschließungen zu stützen und wurde bis Jahresende 2023 verlängert. Zum Jahresbeginn 2024 soll gemäß der bisherigen Planungen wieder der bisherige MwSt.-Satz in Höhe von 19 Prozent gelten.