Die Arbeitnehmerhaftung bei Schäden am Arbeitsplatz
Bereits vor dem erstmaligen Inkrafttreten des BGB (01.01.1900) war gefordert worden, die Arbeitnehmerhaftung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch der Gesetzgeber ist diesem Wunsch bis heute nicht nachgekommen. Der im Zuge der Schuldrechtsreform eingeführte § 619a BGB enthält lediglich eine von § 280 Abs.1 Satz 2 BGB abweichende Beweislastverteilung; der Arbeitgeber hat neben der…