Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und die derzeit noch geltende Verpackungsverordnung ablösen! Durch dieses neue Gesetz kann es sein, dass Sie als Unternehmer hier eine Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht trifft. Die Pflicht der Systembeteiligung verfolgt das Ziel einer teilweisen Übernahme der Kosten des Recyclingprozesses. Achtung: Missachtungen werden mit hohen Bußgeldern belegt oder sind abmahnfähig. Ob Sie unter das neue Gesetz fallen oder wie Sie jetzt reagieren sollten, lesen Sie in dieser BDS Info Leitfaden Verpackungsgesetz