Autor: Allianz Deutschland; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH
Qualifizierte Fachkräfte sind derzeit Mangelware. Die Unternehmen suchen händeringend nach ihnen. Nun besteht natürlich nicht in jeder Branche ein Problem, so dass für Deutschland kein Fachkräftemangel auf breiter Front festzustellen ist – so sehen es zumindest Experten vom Bundesinstitut für Berufsbildung und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Doch es gibt Indizien, dass zumindest regionale und branchenspezifische Engpässe vorliegen. Besonders in naturwissenschaftlich-technischen Berufsfeldern werden qualifizierte Fachkräfte gesucht. Auch ausgebildete Pfleger und Erzieher sind heiß begehrt.
Dass der Fachkräftemangel die Unternehmen länger beschäftigen könnte, liegt vor allem an der demografischen Entwicklung. Die nachkommende Generation hat seit langem eine zu niedrige Geburtenrate, um den Rückgang in der Bevölkerung und damit den der Arbeitnehmer auszugleichen. Eine McKinsey-Studie rechnet vor, dass im Jahr 2020 bereits zwei Millionen Fachkräfte fehlen werden, das Prognos-Institut veranschlagt für 2030 gar eine Lücke von 5,2 Millionen.
Solche Perspektiven sind für kleinere und mittlere Unternehmen eine echte Herausforderung. Schwankungen im Personalbestand schlagen sich bei ihnen unmittelbar nieder – je kleiner die Mitarbeiterzahl, umso größer die Auswirkung.
Deshalb muss sich der Mittelstand besonders anstrengen, seine bewährten Mitarbeiter zu halten. Nicht selten konkurriert er dabei mit Großbetrieben, die neben einer besseren Vergütung oft vielerlei Nebenleistungen bieten: Die Palette ist groß und reicht von einer eigenen Kantine, Kinderbetreuung über Einkaufsrabatte bis zum Dienstwagen. Wer hier langfristig im sogenannten „war of talents“ bestehen will, muss eigene Anreize schaffen. Eine Betriebsrente, die als Direktversicherung besonders verwaltungsfreundlich ist, könnte solch eine Maßnahme sein. Denn auch mittelständische Unternehmen können damit Fachkräfte überzeugen.
Eine Betriebsrente motiviert und steigert die Identifikation mit dem Unternehmen. Sie bindet die Arbeitnehmer stärker als eine Gehaltserhöhung – und zwar nicht nur emotional, sondern auch ganz wirtschaftlich gerechnet: Während ein Gehalt immer direkt dem Arbeitnehmer zufließt, verfällt eine Anwartschaft einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente in den ersten drei Jahren, falls der Arbeitnehmer in dieser Zeit kündigt. Häufig lassen sich auch sogenannte Mischfinanzierungen vereinbaren. Hier zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen vereinbarten Teil in die Betriebsrente ein.
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