Autor: Jakob Schlag
Die zweijährige Übergangszeit zur neuen Datenschutzgrundverordnung endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Tag müssen alle Betriebe die neuen Regeln vollständig beachten. Da viele Mitglieder in unserer Sommerumfrage mehr Informationen zu diesem Thema gewünscht haben, beginnen wir mit dieser Ausgabe eine Serie zum Thema Datenschutz. Grundsätzlich gilt: Achten Sie auf den Schutz Ihrer Daten und geben Sie nicht unnötig Kundendaten weiter. Daten dürfen nicht wahllos gesammelt werden, sondern müssen sparsam und mit Einwilligung des Kunden erhoben werden. Eine Nutzung ist nur für den ursprünglich gedachten Zweck erlaubt. Der Kunde kann zudem jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen, oder sich alle über ihn gesammelten Daten übermitteln lassen.
Da die neue Verordnung das alte Datenschutzgesetz ablöst, gibt es viele kleine Änderungen. Einen qualifizierten Überblick bietet der Fachverband Bitkom unter https://www.bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/161109-EU-DS-GVO-FAQ-03.pdf.