Unternehmerverband fordert klares Bekenntnis zur Integration ins Arbeitsleben statt Abschiebungen aus Wahlkampfgründen
Pressemitteilung vom 20.04.2017
„Wer Asylbewerber ins Arbeitsleben integriert, darf vom Staat nicht blockiert werden“, fordert Martin Busch, Präsidiumsmitglied beim BDS Bayern. Noch im Herbst letzten Jahres hatte die Staatsregierung Unternehmen dazu aufgerufen, Asylbewerber durch Ausbildungs- und Arbeitsplätze in die Gesellschaft zu integrieren. Doch Unternehmer, die diesem Aufruf folgten, sind jetzt vermehrt mit Abschiebungen ihrer Auszubildenden und Mitarbeiter konfrontiert. Die Firmen verlieren so kurzfristig ihre Arbeitskräfte, die oftmals nicht ersetzt werden können. „Unternehmer, die dem Staat vertraut haben und in die Einarbeitung von ausländischen Mitarbeitern investiert haben, werden damit enttäuscht“, gibt Martin Busch zu bedenken, der selbst ein Unternehmen im oberbayerischen Pförring führt.
Durch die Vollbeschäftigung ist es bereits heute oft schwierig geworden, passende Arbeitskräfte zu finden. Umfragen des BDS zeigen zudem, dass sich der Mangel an Arbeitskräften in naher Zukunft noch verschärfen wird: Während viele Unternehmer planen, in den kommenden sechs Monaten mehr Personal einzustellen, bereiten nur wenige Betriebe einen Stellenabbau vor. Die zusätzlich benötigten Arbeitskräfte sind jedoch regelmäßig nicht am Markt verfügbar. Eine neue Hochrechnung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) beziffert den Mangel an Arbeitskräften sogar auf sechs Millionen Erwerbsfähige bis zum Jahr 2030. Angesichts solcher Zahlen ist es unverständlich, warum hunderttausende Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten dürfen. „Wer arbeitet, zahlt Steuern, lebt sich ein und verbraucht keine Sozialhilfe. Wirtschaftsfeindliche Abschiebungen aus Wahlkampfgründen schaden daher der ganzen Gesellschaft“, macht Busch deutlich. Der BDS Bayern fordert folglich, dass alle Stellen, die nicht anderweitig besetzt werden können, an ausländische Arbeitnehmer vergeben werden dürfen. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sollte dann unabhängig vom Asylstatus gelten. Auch einmal begonnene Ausbildungen sollten nicht unterbrochen werden müssen, wie es die im Herbst eingeführte 3+2-Regelung eigentlich bereits vorsieht. Um dem Fachkräftemangel mittelfristig entgegenzuwirken, fordert der BDS Bayern zudem eine Ausweitung dieser Regelung: Mit dem Abschluss einer Berufsausbildung sollte automatisch eine Arbeitserlaubnis für fünf Jahre erteilt werden. „Nur wenn wir die Arbeitskräfte im Land nutzen, können wir der demografischen Herausforderung erfolgreich entgegentreten“, betont Martin Busch vom Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Referent für Politik und Kommunikation, Herr Jakob Schlag, unter der 089 / 540 56 12 bzw. unter jakob.schlag@bds-bayern.de zur Verfügung.
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