BDS befürwortet Vorstoß der CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktionen
München – „Unser Protest gegen die DSGVO zeigt endlich Wirkung!“, so die erste Reaktion des Hauptgeschäftsführers des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V., Michael Forster, auf die Initiative der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion. Als Gegenmaßnahme auf die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung soll jetzt das Abmahnrecht verschärft werden.
„Wir erleben in unserer täglichen Verbandsarbeit die großen Probleme, die uns die DSGVO beschert. Auch die Telefone unserer Rechtsberatung stehen nicht mehr still. Immer greifbar: die tiefe Verunsicherung, die hier im Mittelstand ausgelöst wurde. Die Angst ist so groß, dass Unternehmen ihre Webseite vom Netz nehmen, aus Sorge vor existenzbedrohenden Abmahnungen. Wir machen gerade eine digitale Rolle rückwärts!“, so Forster weiter.
Der Antrag, der dem BDS Bayern vorliegt, enthält Kernforderungen des Mittelstandsverbandes.
Im Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
- Einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch bis zum 1. September vorzulegen;
- darin insbesondere den Sorgen vor Abmahnmissbrauch von kleinen und mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbständigen Rechnung zu tragen; bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sein;
- darin insgesamt geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorzulegen.
Dieser Antrag muss jetzt zügig von der Bundesregierung aufgegriffen und umgesetzt werden. „Wir brauchen diese gesetzliche Änderung, um unsere mittelständische Wirtschaft in Bayern zu schützen! Bundesjustizministerin Barley muss sofort tätig werden.“, so Forster abschließend.
Interview unseres Politikreferenten Thomas Perzl: Interview