Veränderungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten bei Strom und Erdgas
Ab dem 1.1.2017 entstehen durch den Gesetzgeber bei Steuern, Umlagen und Abgaben sowie durch den Netzbetreiber bei Netzentgelten Veränderungen beim Strompreis. Hier netto dargestellt für Produkte, bei denen Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte direkt weitergegeben werden. Die Angaben dabei beziehen sich auf das Netzgebiet der Bayernwerk AG.
Strom | 2016
Cent/kWh |
2017
Cent/kWh |
Veränderung zum Vorjahr in Cent |
EEG-Umlage | 6,354 | 6,880 | +0,526 |
KWKG-Umlage | 0,445 | 0,438 | -0,007 |
Offshore-Umlage nach §17 EnWG | 0,040 | -0,028 | -0,068 |
Umlage zu abschaltbaren Lasten | 0,000 | 0,006 | +0,006 |
§19 StromNEV-Umlage | 0,378 | 0,388 | +0,01 |
Konzessionsabgabe | 1,320 | 1,320 | / |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 | / |
Arbeitspreis Netz | 4,250 | 6,220 | +1,970 |
Insgesamt ergibt sich dadurch eine Erhöhung der oben genannten Kosten um 2,437 Cent/kWh.
Der Grundpreis Netz inkl. Entgelt Vermessung, Messstellenbetrieb und Abrechnung fällt von 73,20 Euro/Jahr auf 69,60 Euro/Jahr (Grundpreis Netz 60,00 Euro/Jahr, Entgelt Messstellenbetrieb 9,60 Euro/Jahr).
Beim Erdgas gibt es ab dem 1.1.2017 nur Veränderungen im Netzentgelt. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Arbeitspreis Netz um 0,342 Cent auf 1,222 Cent/kWh, der Grundpreis von 35,16 Euro/Jahr auf 51,56 Euro/Jahr (Der Grundpreis Netz 32,46 Euro/Jahr, Entgelt Messung 4 Euro/Jahr, Entgelt Messstellenbetrieb 15,10 Euro/Jahr).
Autor: Servicegesellschafts des BDS Bayern; E.ON Energie Deutschland GmbH
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