Herausgeber: Allianz Deutschland AG
Autor: Anve Reich
Jetzt ist wieder Grillsaison – und damit auch Saison für Streit mit dem Nachbarn über
Qualm und Grillgerüche.
Wie ist die rechtliche Situation?
Um es gleich vorweg zu nehmen: Deutsche Gerichte tun sich schwer in der Frage des
Rechts rund ums Grillen. Einerseits sehen die Richter das Grillen als eine „sozialtypische“
Verhaltensweise, die man nicht so einfach untersagen kann, andererseits verbieten zum
Beispiel Landesimmissionsschutzgesetze in Nordrhein-Westfalen
und Brandenburg das
Grillen, wenn eindringender Qualm und Rauch unbeteiligte Nachbarn in ihren Wohn- oder
Schlafräumen erheblich belästigen. Letztlich entscheiden die Gerichte immer im
konkreten Einzelfall, ob man den Grillspaß übertrieben hat oder nicht.
Wie kann man Ärger verhindern?
Aus den ergangenen Urteilen in dieser Sache lassen sich aber verschiedene Hinweise
ableiten:
1. Achten Sie auf einen möglichst großen Abstand des Grills zu den
angrenzenden Wohnungen und Häusern.
2. Nehmen Sie den Grill ohne Absprache mit dem Nachbarn nicht zu oft in Betrieb (das
BayObLG z. B. fand fünfmaliges Grillen im Jahr tolerierbar).
3. Informieren Sie den Nachbarn vor dem geplanten Grillabend (oder laden Sie ihn am
besten gleich mit ein).
4. Tauschen Sie den Holzkohlegrill gegen eine Gas- oder
Elektrovariante.
Was passiert bei einem Grillunfall oder Brand?
„Vor allem sollten Sie immer sehr, sehr vorsichtig beim Grillen sein: Jedes Jahr ereignen
sich mehrere Tausend schlimme Grillunfälle, von denen 500 mit schwersten
Verbrennungen enden. Verursachen Sie durch Unachtsamkeit einen Brand, bei dem eine
andere Person verletzt wird, springt übrigens Ihre Privat-Haftpflichtversicherung
ein. Sie
stellt sicher, dass Sie im Fall der Fälle zumindest finanzielle Wiedergutmachung leisten
können,“ so Allianz Experte Privat-Haftpflicht
XYZ.
„Falls Ihr eigenes Gebäude oder Ihr Hausrat (z. B. Bekleidung oder Mobiliar) durch einen
Brand beschädigt wird, der beim Grillen entsteht, besteht grundsätzlich
Versicherungsschutz über Ihre Gebäude- bzw.
Hausratversicherung,“ so informiert
XYZ weiter.
Und übrigens: Erste Hilfe bei Verbrennungen
Entstandene Brandwunden sollten Sie bis zu fünf Minuten unter fließend kaltes Wasser
(18 bis 21°C) halten. Damit reduzieren Sie den Schmerzen und vermeiden, dass die
Wunde „nachbrennt“, d. h. Wärme aus bereits verbranntem Gewebe in tiefere
Hautschichten abgegeben wird. Bitte decken Sie offene Brandwunden mit sterilen
Wundauflagen ab.
Im Fall großflächiger Verbrennungen sollten Sie den Verletzten möglichst sofort aus der
Gefahrenzone bringen. Falls seine Kleidung brennt, wälzen Sie ihn auf dem Boden hin
und her, bis das Feuer erstickt ist. Alternativ können Sie die Flammen auch mit dem
Feuerlöscher löschen oder mit einer Wolldecke ersticken. Kleidung, die nicht an der
Wunde haftet, sollten Sie entfernen.
Hat sich jemand großflächig verbrannt, besprengen oder begießen Sie ihn etwa 15
Minuten lang mit kaltem Wasser. Tauchen Sie den Verletzten jedoch nicht komplett in
kaltes Wasser. Er könnte zu stark auskühlen oder einen Schock bekommen.
Nachdem Sie die Flammen gelöscht haben und die Erstversorgung erfolgt ist,
verständigen Sie schnellstmöglich den Notarzt (Notrufnummer vom Handy oder Festnetz
112) oder besser: parallel durch weitere Beteiligte verständigen lassen.
Allianz Deutschland AG
© Allianz 2000-2017.
Alle Rechte vorbehalten.
Bildquelle: pixabay.com