Die Grenze der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) soll ab kommendem Jahr von 410 auf 800 Euro angehoben werden.
Darauf einigte sich die Regierungskoalition in Berlin. Der formale Beschluss des Bundestages kann noch im Sommer erwartet werden. Die Änderung bringt eine erhebliche Erleichterung bei der Abschreibung kleinerer Anschaffungen. So kann dann beispielsweise ein Smartphone für 600 Euro auch steuerlich im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Bisher musste die Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt werden, sobald der gekaufte Gegenstand einen Kaufpreis von 410 Euro überstieg. Dies galt selbst dann, wenn die Nutzungszeit deutlich kürzer war.
Die Grenze von 410 Euro wird damit zum ersten Mal seit 1965 angehoben. Auch wenn die Steigerung nominal deutlich ausfällt, wird inflationsbedingt damit nicht die Kaufkraft erreicht, wie sie im Jahr 1965 bestand. Dazu wäre eine Anhebung auf mindestens 1500 Euro nötig.
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