Die Kontrolle der Führerscheine seiner Angestellten, die ein Firmenfahrzeug lenken möchten oder müssen, ist Pflicht eines jeden Unternehmers. Rechtlich relevant ist in diesem Zusammenhang die Halterhaftung sowie §130 OWiG, wodurch empfindliche Strafen drohen.
Obwohl die Führerscheinkontrolle oft auf den Fuhrparkleiter delegiert wird, der nur intern geringfügig schuldfähig ist, trifft den Unternehmer die Halterhaftung für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge. Eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsentzug kann die Folge sein. Die Geschäftsform der AG schützt hier vor Gericht übrigens genauso wenig wie die Klausel im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dass ein Führerscheinentzug sofort zu melden ist.
Der Fahrer kann bei Entzug des Führerscheins privat in eine Notsituation geraten, die ihm vor Gericht als Rechtsschutz dienen kann. Somit ist der Unternehmer wieder in Haftung.
Der Unternehmer muss also entweder eine regelmäßige händische Kontrolle der Führerscheine sicherstellen, oder diese Prüfung automatisieren. So bietet die SFTelematik GmbH für 1€ netto pro Monat* und Fahrer eine rechtssichere Lösung an, die den Aufwand für die Führerscheinkontrolle auf ein absolutes Minimum reduziert. Gleichzeitig können auch weitere wichtige Termine wie die Prüfung 95 oder der ADR-Schein aufgenommen werden.
Die Prüfung kann wahlweise zentral an einem Lesegerät oder dezentral mit einem NFC-fähigen Android Handy erfolgen. Somit können Sie auch Außendienstmitarbeiter, die selten am Firmenstandort erscheinen, problemlos integrieren.
* Hinzukommen einmalig 5€ netto pro Fahrer für den manipulationssicheren RFID-TAG.
Bildquelle: SF Telematik GmbH