Steuernachzahlungen werden vom Finanzamt über längere Zeiträume mit 0,5 Prozent pro Monat verzinst. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen laufen jedoch bereits Musterprozesse gegen die Höhe der Zinsen. Wenn Sie selbst von einer Nachzahlung betroffen sind, können Sie daher Einspruch gegen die Zinsberechnung einlegen und dabei auf diese Verfahren hinweisen (FG Münster, AZ 10 K 3472/16 E; BFH AZ I R 77/15; BVerfG, AZ 2 BvR 1711/16). Wenn Sie ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen bis die Musterprozesse geklärt sind, können Sie ohne große Kosten von deren Ausgang profitieren.
Übrigens gilt der Zinssatz auch für Rückerstattungen vom Finanzamt. Die Berechnung erfolgt ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres.