{"id":369,"date":"2020-03-13T11:56:12","date_gmt":"2020-03-13T10:56:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/information-zum-coronavirus-covid-19\/"},"modified":"2020-03-13T11:56:12","modified_gmt":"2020-03-13T10:56:12","slug":"information-zum-coronavirus-covid-19","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/information-zum-coronavirus-covid-19\/","title":{"rendered":"Information zum Coronavirus (COVID-19)"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2>Informationen f\u00fcr Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Coronavirus<\/h2>\n<p><em>Bitte dringen auch die tagesaktuellen Informationen am Ende des Artikels beachten!<\/em><\/p>\n<p><em>Diese Seite wird regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert.<\/em>[\/vc_column_text][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=&#8220;1. Welche Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen sind sinnvoll?&#8220; tab_id=&#8220;1584114337423-1231e39f-cdcc&#8220;][vc_column_text]Das sollten Arbeitgeber jetzt tun:<\/p>\n<ul>\n<li>sich selbst laufend auf dem aktuellen Stand halten (Informationen in den Medien sowie die des Robert-Koch-Instituts beobachten)<\/li>\n<li>neue aktuelle Meldungen von Bedeutung an die Mitarbeiter weitergeben;<\/li>\n<li>\u00fcber die Entstehung (Tr\u00f6pfchen- und Schmierinfektion) und Symptome der Infektion aufkl\u00e4ren;<\/li>\n<li>Dienstreisen in gef\u00e4hrdete Gegenden (Reisewarnungen Ausw\u00e4rtiges Amt) absagen bzw. verschieben;<\/li>\n<li>den Mitarbeitern dringend davon abraten Privatreisen in solche Gebiete zu unternehmen;<\/li>\n<li>alle Mitarbeiter dazu aufzufordern, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage mit infizierten oder Personen, die unter dem Verdacht des Virus stehen, Kontakt hatten oder sich entgegen den Warnungen in einer gef\u00e4hrdeten Gegend aufgehalten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Parallel sollten im Betrieb strengere Hygienema\u00dfnahmen eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Dies k\u00f6nnen u.a. sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Mitarbeiter zum h\u00e4ufigen, gr\u00fcndlichen H\u00e4ndewaschen animieren,<\/li>\n<li>Mitarbeiter auffordern, Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) zu halten,<\/li>\n<li>Desinfektionsmittel in Toiletten und B\u00fcro-\/Arbeitsr\u00e4umen bereitstellen,<\/li>\n<li>Anordnung Mund- und Nasenschutz zu tragen,<\/li>\n<li>k\u00f6rperlichen Kontakt zu Mitarbeitern untersagen, z.B. keine Begr\u00fc\u00dfung per Handschlag.<\/li>\n<li>Insbesondere in gr\u00f6\u00dferen Betrieben kann eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sinnvoll und hilfreich sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;2. Beh\u00f6rden k\u00f6nnen zur Quarant\u00e4ne zwingen:&#8220; tab_id=&#8220;1584114337530-1b78fb55-87a3&#8243;][vc_column_text]Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Gem\u00e4\u00df \u00a7 30 IfSG darf die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u2013 in der Regel das \u00f6rtliche Gesundheitsamt \u2013 beim Verdacht auf eine Erkrankung oder eine Ansteckung die Absonderung der Betroffenen in einem Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise anweisen. Eine Quarant\u00e4ne kann auch zu Hause oder \u2013 wie zuletzt bei den aus China ausgeflogenen Deutschen \u2013 in einer Kaserne oder \u00e4hnlichen Einrichtung stattfinden. Wer sich nicht an die Anordnung der Beh\u00f6rde h\u00e4lt, kann sogar durch gerichtlichen Beschluss zwangsweise untergebracht werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) kann in diesem Fall laut IfSG ausdr\u00fccklich eingeschr\u00e4nkt werden, vgl. \u00a7 30 Abs.3 IfSG.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;3. Wegen des Verdachts auf Coronavirus unter Quarant\u00e4ne gestellte Mitarbeiter&#8220; tab_id=&#8220;1584114594544-50a2fc46-d0a6&#8243;][vc_column_text]3.1 Ist der Arbeitnehmer infolge einer tats\u00e4chlich eingetretenen Viruserkrankung arbeitsunf\u00e4hig, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach \u00a7 3 Abs.1 EFZG. Allerdings kommt ein Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann in Betracht, wenn den Arbeitnehmer hinsichtlich der Erkrankung kein Verschulden trifft.<\/p>\n<p>Tritt der Arbeitnehmer aber z.B. eine Reise in eine von dem Coronavirus betroffene Region wissentlich trotz Kenntnis der Reisewarnung an und wird anschlie\u00dfend vom Arbeitgeber freigestellt oder erkrankt anschlie\u00dfend an der Coronaviruserkrankung, so kann er allerdings keine Fortzahlung der Verg\u00fctung verlangen, da er das Arbeitshindernis\/die Arbeitsunf\u00e4higkeit verschuldet hat.<\/p>\n<p>3.2 Wegen des Verdachts auf Coronavirus unter h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne gestellte Mitarbeiter erhalten keine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung, da ein blo\u00dfer Infektions-Verdacht hierf\u00fcr nicht ausreichend ist.<\/p>\n<p>Ist ein Mitarbeiter mit dem Virus infiziert, hat aber keine Symptome und verh\u00e4ngt die Gesundheitsbeh\u00f6rde deswegen ein T\u00e4tigkeitsverbot\/Quarant\u00e4ne, erh\u00e4lt der Betroffene weiterhin entweder gem. \u00a7 616 BGB Entgeltfortzahlung f\u00fcr ca. 10 Tage (es sei denn \u00a7 616 BGB ist arbeitsvertraglich ausgeschlossen) und\/oder er erh\u00e4lt eine Entsch\u00e4digung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gem. \u00a7 56 IfSG.<\/p>\n<p>Betroffene Arbeitnehmer m\u00fcssen den Chef unverz\u00fcglich \u00fcber die Anordnung der Quarant\u00e4ne informieren. Sollte die Quarant\u00e4ne l\u00e4nger als sechs Wochen dauern, besteht ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung in H\u00f6he des Krankengeldes, der beim zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt geltend gemacht werden muss.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;4. Homeoffice&#8220; tab_id=&#8220;1584114596389-f274a577-85ee&#8220;][vc_column_text]Arbeitgeber k\u00f6nnen ihre Arbeitnehmer verpflichten, im Homeoffice zu arbeiten sofern der Job auch vom heimischen Schreibtisch aus erledigt werden kann, die notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind\u00a0<u>und im Betrieb eine Regelung zum Homeoffice<\/u>\u00a0besteht.<\/p>\n<p>Ein Anspruch auf Homeoffice haben Arbeitnehmer grds. erstmal nicht, es sei denn im Betrieb\/Arbeitsvertag ist dies vorgesehen.<\/p>\n<p>Aber nat\u00fcrlich kann ein Arbeitnehmer jederzeit mit dem Arbeitgeber ein Gespr\u00e4ch \u00fcber die M\u00f6glichkeit der Einf\u00fchrung von Homeoffice f\u00fchren.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall einer Pandemie sehen wir aber auch das Recht des Arbeitgebers, Homeoffice ohne vertragliche\/betriebliche Rechtsgrundlage anzuordnen:<\/p>\n<p>Denn im Pandemiefall sollte der Arbeitgeber auch bei einem vertraglich festgelegten Arbeitsort im Rahmen seines Direktions- und Weisungsrechtes vor\u00fcbergehend die Arbeitsleistung von einem anderen Arbeitsort anordnen d\u00fcrfen,\u00a0<u>soweit dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich und geeignet ist<\/u>\u00a0und ansonsten die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Dies wird zumindest dann anzunehmen sein, wenn im Betrieb konkrete Corona-F\u00e4lle bzw. Verdachtsf\u00e4lle aufgetreten sind.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;5. Diese F\u00fcrsorgepflichten muss der Arbeitgeber in Verbindung mit dem Coronavirus beachten:&#8220; tab_id=&#8220;1584114597903-27661975-b3e0&#8243;][vc_column_text]Den Arbeitgeber trifft eine allgemeine F\u00fcrsorgepflicht seinen Arbeitnehmern gegen\u00fcber. Daraus resultiert, dass daf\u00fcr zu sorgen ist, dass bestimmte Hygienevorschriften eingehalten werden und Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung von Krankheiten verhindern (z.B. durch Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und Hygieneempfehlungen).<\/p>\n<p>In speziellen F\u00e4llen (bei intensiven Kundenkontakten, im Gesundheitswesen, Transport, Logistik und auch im Verkauf) kann dar\u00fcber hinaus die Verpflichtung entstehen, besondere Schutzma\u00dfnahmen zu ergreifen und beispielsweise Atemmasken zu Verf\u00fcgung zu stellen. Hier muss es Arbeitnehmern zumindest freigestellt werden, sich gegen eine Ansteckung durch Atemmasken zu sch\u00fctzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Verwendung der Maske die T\u00e4tigkeit des Arbeitnehmers nicht eingeschr\u00e4nkt wird.<\/p>\n<p>Es kann auch empfehlenswert sein, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter bittet, mitzuteilen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Tage mit infizierten oder Personen, die unter Infektionsverdacht stehen, Kontakt hatten oder entgegen den Warnungen in einer gef\u00e4hrdeten Gegend waren.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;6. Was gilt, wenn Kitas und Schulen geschlossen werden und Kinder zu betreuen sind?&#8220; tab_id=&#8220;1584114599067-bfc94057-31c1&#8243;][vc_column_text]Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, schlie\u00dft das Land Bayern ab Montag, 16. M\u00e4rz 2020, alle Schulen und Kindertagesst\u00e4tten \u2013 voraussichtlich bis einschlie\u00dflich 19. April. F\u00fcr viele berufst\u00e4tige Eltern ist es so kurzfristig nicht m\u00f6glich, eine Betreuung zu organisieren. Das wirft f\u00fcr Unternehmen viele arbeitsrechtliche Fragen auf.<\/p>\n<p>Zum einen stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer zuhause bleiben darf, wenn sich wegen der kurzfristig festgelegten, l\u00e4ngerdauernden Schlie\u00dfung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen unerwartet Betreuungsbedarf ergibt. Wenn der Arbeitnehmer zuhause bleiben darf, stellt sich wiederum die Frage, ob w\u00e4hrend dieser Zeit Entgelt gezahlt werden muss.<\/p>\n<p><strong>Unm\u00f6glichkeit der Arbeitsleistung (\u00a7 275 BGB)<\/strong><\/p>\n<p>Diese liegt grunds\u00e4tzlich vor, wenn kurzfristig und nicht planbar Betreuungsbedarf entsteht, und eine Ersatzbetreuung nicht organisiert werden kann. Dann darf der Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird man davon ausgehen k\u00f6nnen, das bei Kindern \u00fcber 12 Jahre kein Betreuungsbedarf mehr besteht. Je nach Umst\u00e4nden des Einzelfalls kann aber auch bei Kindern \u00fcber 12 Jahre Betreuungsbedarf bestehen, z. B. bei einer Behinderung des Kindes.<\/p>\n<p>Generell m\u00fcssen alle M\u00f6glichkeiten der Ersatzbetreuung im Einzelfall ausgesch\u00f6pft werden. Da aber gerade alle denkbaren Einrichtungen fl\u00e4chendeckend geschlossen werden und von Fachleuten wegen des erh\u00f6hten Risikos teilweise davon abgeraten wird, Kinder in die Obhut der Gro\u00dfeltern zu geben, d\u00fcrften hier nur noch sehr wenige Optionen verbleiben.<\/p>\n<p>Im Rahmen der derzeitigen fl\u00e4chendeckenden Schlie\u00dfung d\u00fcrfte also vielen Eltern von Kindern (vor allem unter 12 Jahren), das Recht zustehen, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber kann dem auch nicht entgegenhalten, dass dringende Arbeiten erledigt werden m\u00fcssen. Hierzu m\u00fcssen ggf. andere Arbeitnehmer ohne (betreuungsbed\u00fcrftige) Kinder eingesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Entfall des Entgeltes<\/strong><\/p>\n<p>Liegt ein Fall der Unm\u00f6glichkeit vor (siehe oben), entf\u00e4llt grunds\u00e4tzlich der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach \u00a7 326 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<p>Ein Entgeltanspruch kann aber trotzdem bestehen, wenn der Arbeitnehmer vor\u00fcbergehend aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden verhindert ist. Dies ergibt sich aus \u00a7 616 BGB. Die Anwendung des \u00a7 616 BGB kann aber Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen sein. Es ist also zuerst zu pr\u00fcfen, ob \u00a7 616 ausgeschlossen wurde. Wenn ja, dann ist kein Entgelt zu zahlen.<\/p>\n<p>Findet \u00a7 616 BGB Anwendung, ist die Rechtslage leider sehr unklar.<\/p>\n<ul>\n<li>616 BGB findet nur bei pers\u00f6nlichen Verhinderungen statt. Ob eine fl\u00e4chendeckende Schlie\u00dfung von Einrichtungen in diesem Sinne noch pers\u00f6nlich ist, ist umstritten und nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zweitens besteht der Anspruch nach \u00a7 616 BGB nur, wenn die Verhinderung insgesamt nur eine \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit\u201c betrifft. Auch hier fehlt es an klaren Regelungen bzw. Entscheidungen. Ging man bisher in F\u00e4llen der Kinderbetreuung von wenigen Tagen aus, kann das anders sein, wenn fl\u00e4chendeckend alle Kinderbetreuungsm\u00f6glichkeiten wegfallen. Generell, losgel\u00f6st von der Frage der Kinderbetreuung, wird bei \u00a7 616 BGB eine absolute Obergrenze von sechs Wochen angenommen. Ob und wie die Arbeitsgerichte in der vorliegenden Situation entscheiden werden, ist leider nicht vorhersehbar. Zu beachten ist auch, dass der Anspruch insgesamt ab dem ersten Tag entf\u00e4llt, wenn der angemessene Zeitraum \u00fcberschritten wird.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;7. Haben Unternehmer\/Selbst\u00e4ndige Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung, wenn sie in Quarant\u00e4ne m\u00fcssen?&#8220; tab_id=&#8220;1584114600202-45ec39d9-0a82&#8243;][vc_column_text]Ja.<\/p>\n<p>Auch selbst\u00e4ndig T\u00e4tige haben einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung, wenn sie wegen der Anordnung einer Quarant\u00e4ne Verdienstausf\u00e4lle haben. Anders als Arbeitnehmer, m\u00fcssen sie sich aber direkt an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wenden. Als Nachweis des Verdienstausfalls kann zum Beispiel die Bescheinigung des Finanzamts \u00fcber die H\u00f6he des letzten Jahreseinkommens oder eine entsprechende Bescheinigung des Steuerberaters dienen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;8. D\u00fcrfen Arbeitnehmer trotz Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung in der Homeoffice-Isolation arbeiten?&#8220; tab_id=&#8220;1584114934220-fa48fae9-8956&#8243;][vc_column_text]Wer sich gesund genug zum Arbeiten im Homeoffice f\u00fchlt, kann das auch trotz Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung tun. Denn mit einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung geht kein Arbeitsverbot einher. Der Arzt stellt lediglich die mangelnde Arbeitsf\u00e4higkeit zum Zeitpunkt der Diagnose fest und trifft eine Prognose \u00fcber die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;9. D\u00fcrfen Mitarbeiter sich weigern, vom Arbeitgeber angeordnete Schutzma\u00dfnahmen zu befolgen?&#8220; tab_id=&#8220;1584115018683-0f095a4a-9bca&#8220;][vc_column_text]Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, \u00a7 106 GewO. Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden, darf der Arbeitgeber Mitarbeiter dazu verpflichten, einen Mundschutz zu tragen und sich regelm\u00e4\u00dfig die H\u00e4nde zu waschen oder zu desinfizieren. Diese Anweisungen sind nach herrschender Ansicht in einer Situation wie der derzeitigen durch das arbeitgeberseitige Direktionsrecht gedeckt.<\/p>\n<p>Soweit im Betrieb ein Betriebsrat existiert ist bei solchen Ma\u00dfnahmen allerdings dessen Mitbestimmungsrecht zu ber\u00fccksichtigen, vgl. \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;10. K\u00f6nnen Arbeitgeber bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion eine \u00e4rztliche Untersuchung des Mitarbeiters fordern?&#8220; tab_id=&#8220;1584115020511-6ef82451-35ff&#8220;][vc_column_text]Nein, das Direktionsrecht hat seine Grenzen: Der Arbeitgeber darf nicht massiv in das grundrechtlich gesch\u00fctzte Pers\u00f6nlichkeitsrecht oder in das Recht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers eingreifen.<\/p>\n<p>Auch einer Anordnung, sich \u00e4rztlich untersuchen zu lassen, m\u00fcssen Arbeitnehmer nicht nachkommen. Es gibt aber Ausnahmen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;11. Was m\u00fcssen Arbeitgeber bei Verdacht oder best\u00e4tigtem Fall einer Corona-Infektion tun?&#8220; tab_id=&#8220;1584115022173-6f8a64df-a326&#8243;][vc_column_text]Wenn ein Mitarbeiter am Corona-Virus erkrankt ist oder der Verdacht besteht, ist es ratsam, mit dem Gesundheitsamt zusammenzuarbeiten und Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr die restliche Belegschaft zu ergreifen (z.B. Homeoffice anordnen). Weisen auch andere Mitarbeiter Corona-Symptome (Husten, Schnupfen, Halskratzen und in manchen F\u00e4llen auch Durchfall) auf, sollten Arbeitgeber sie unbedingt nach Hause schicken.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;12. Ist es zul\u00e4ssig, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach Hause schicken?&#8220; tab_id=&#8220;1584115227492-136ae299-cc86&#8243;][vc_column_text]Ja, Arbeitgeber d\u00fcrfen Mitarbeiter anweisen, zu Hause zu bleiben.<\/p>\n<p>ABER: Wenn ich als Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus Vorsichtsgr\u00fcnden nicht im Betrieb haben will, dann kann ich ihn zwar freistellen, muss aber auch den Lohn weiterhin zahlen.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;13. Infektion oder Infektionsverdacht im Betrieb&#8220; tab_id=&#8220;1584115281686-d7a50f60-3c19&#8243;][vc_column_text]Eine Infektion ist aufgrund der extrem hohen Ausbreitungsgefahr meldepflichtig.<\/p>\n<p>Ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus wird von den zust\u00e4ndigen \u00c4rzten an die Gesundheits\u00e4mter gemeldet. F\u00fcr Unternehmen ist es daher grds. nicht notwendig, diese Meldung vorzunehmen.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer, die unmittelbaren Kontakt zu der betroffenen Person hatten sollten nach M\u00f6glichkeit ermittelt werden, damit diese auf eine etwaige Infektion getestet werden k\u00f6nnen. Zudem sind seitens des Arbeitgebers Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr die anderen Arbeitnehmer zu treffen, ggf. ist der Betrieb vor\u00fcbergehend zu schlie\u00dfen. Betroffene Arbeitnehmer haben in diesem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung, die Zeiten m\u00fcssen nicht nachgearbeitet werden.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3>Finanzielle Unterst\u00fctzungen und Ma\u00dfnahmen<\/h3>\n<p>[\/vc_column_text][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=&#8220;1. Anpassung Steuervorauszahlungen&#8220; tab_id=&#8220;1584116582592-ccf70f7f-0a02&#8243;][vc_column_text]Sollten Sie bereits jetzt Probleme in der Produktion bzw. beim Absatz feststellen, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbind zu setzen, damit Sie zusammen entsprechende Herabsetzungsantr\u00e4ge f\u00fcr Sie stellen k\u00f6nnen, so dass die ESt\/KSt\/GewSt Zahlungen entsprechend reduziert werden.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;2. Antrag auf Verdienstausfallentsch\u00e4digung&#8220; tab_id=&#8220;1584116582715-262b4296-ea02&#8243;][vc_column_text]Nach unserem Kenntnisstand k\u00f6nnen auch Selbst\u00e4ndige aufgrund des \u00a7\u00a7 56 ff des Infektionsschutzgesetzes Antrag beim der jeweils zust\u00e4ndigen Bezirksregierung auf Verdienstausfallentsch\u00e4digen stellen (<a href=\"https:\/\/www.bds-bayern.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Verdienstausfallentsch%C3%A4digung-Antrag-nach-Infektionsschutzgesetz.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Anlage<\/a>)[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;3. Coronavirus: Hilfen der LfA f\u00fcr Unternehmen&#8220; tab_id=&#8220;1584116780394-9baf6c92-b4bb&#8220;][vc_column_text]<\/p>\n<div class=\"cleaner\">Die LfA F\u00f6rderbank Bayern verf\u00fcgt \u00fcber ein breites F\u00f6rderinstrumentarium, um Unternehmen, die durch die Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, rasch und gezielt zur Seite zu stehen. Schnelle und konstenlose Informationen \u2013 insbesondere zu Liquidit\u00e4tshilfen \u2013 bietet die LfA-F\u00f6rderberatung unter den folgenden Kontaktm\u00f6glichkeiten:<\/div>\n<div class=\"margT textSection \">\n<div class=\"hideOnSubmited text margB\">\n<p><strong class=\"bold\">Telefon 089- 21 24-10 10<\/strong><br \/>\n<strong class=\"bold\">E-Mail: info@lfa.de<\/strong><\/p>\n<p>Bei Bedarf wird die LfA-Task Force eingeschaltet, deren Experten die Krisensituationen analysieren, die betrieblichen Schwachstellen mit dem Unternehmen besprechen und L\u00f6sungswege aufzeigen.<\/p>\n<p>Zur \u00dcberwindung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen stehen folgende F\u00f6rderinstrumente zur Verf\u00fcgung, die \u00fcber die jeweilige Hausbank zu beantragen sind:<\/p>\n<h2 class=\"margB10\">Universalkredit<\/h2>\n<p>\u00dcber den Universalkredit k\u00f6nnen Investitionen, Betriebsmittel (inkl. Waren) und Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten f\u00fcr Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Millionen Euro finanziert werden.<\/p>\n<ul class=\" textListDashed \">\n<li>Es sind Darlehen von 25.000 Euro bis zehn Millionen Euro m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Soweit bei kleinen oder mittleren Unternehmen ein Darlehen bis zwei Millionen Euro nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60-prozentige Haftungsfreistellung (bei LfA-Risiko bis 250.000 Euro im beschleunigten Verfahren) m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Weitere Informationen zum Universalkredit finden Sie im Download am Ende dieser Seite.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 class=\"margB10\">Akutkredit<\/h2>\n<p>Der Akutkredit ist das Spezialprogramm der LfA zur Finanzierung von Unternehmen in Liquidit\u00e4ts- und Rentabilit\u00e4tsschwierigkeiten bei Vorliegen eines tragf\u00e4higen Gesamtkonsolidierungskonzepts. F\u00f6rderf\u00e4hig sind Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsf\u00e4higeit, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten (Kontokorrentkredite, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten) sowie Investitionen zur Anpassung an ge\u00e4nderte Umfeldbedingungen.<\/p>\n<ul class=\" textListDashed \">\n<li>Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis 500 Millionen Euro.<\/li>\n<li>Der Darlehensbetrag liegt bei zwei Millionen Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<h2 class=\"margB10\">B\u00fcrgschaften<\/h2>\n<p>Die LfA \u00fcbernimmt Ausfallb\u00fcrgschaften f\u00fcr Kredite an mittelst\u00e4ndischen Unternehmen.<\/p>\n<ul class=\" textListDashed \">\n<li>Verb\u00fcrgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankm\u00e4\u00dfiger Sicherheiten ansonsten nicht gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnten.<\/li>\n<li>Der B\u00fcrgschaftsbetrag ist bis zu f\u00fcnf Millionen Euro m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][vc_btn title=&#8220;Lfa-Infoblatt&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2FLfA-Infoblatt-Universalkredit.pdf||target:%20_blank|&#8220;][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;4. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld bei Arbeits- und Produktionsausf\u00e4llen im Zusammenhang mit dem Coronavirus&#8220; tab_id=&#8220;1584117865491-5ea6cfd5-c8c6&#8243;][vc_column_text]Bei Arbeits- und Produktionsausf\u00e4llen im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeit eingef\u00fchrt und Kurzarbeitergeld beantragt werden.<\/p>\n<p><strong>1.1 Einf\u00fchrung von Kurzarbeit<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit ist es notwendig, eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu schlie\u00dfen, sofern ein solcher vorhanden ist. Ist kein Betriebsrat vorhanden, muss die Kurzarbeit einzelvertraglich vereinbart werden. Bei Einf\u00fchrung von Kurzarbeit in tarifgebundenen Betrieben sind entsprechende tarifvertragliche Vorgaben ebenfalls zu beachten.<\/p>\n<p><strong>1.2 Antrag auf Kurzarbeitergeld<\/strong><br \/>\nDurch das Coronavirus verursachte Lieferengp\u00e4sse, die zu Produktionsausf\u00e4llen f\u00fchren, rechtfertigen es, die Gew\u00e4hrung von Kurzarbeitergeld zu pr\u00fcfen. Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Kurzarbeitergeld ist, dass im Betrieb alle M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft wurden, den Arbeitsausfall zu verhindern oder zu mindern. Die Entscheidung, ob Kurzarbeitergeld gew\u00e4hrt wird, obliegt der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, d. h. es findet eine entsprechende Pr\u00fcfung der Voraussetzungen durch die Bundesagentur statt. Kurzarbeitergeld kann nur bezogen werden, wenn der Arbeitsausfall bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit angezeigt wird. Hierf\u00fcr kann das beigef\u00fcgte Formular verwendet werden (vgl. Muster). Zudem kann Kurzarbeitergeld auch online angezeigt und beantragt werden (https:\/\/anmeldung.arbeitsagentur.de\/portal). Antr\u00e4ge auf Kurzarbeitergeld werden in der Regel innerhalb einer Frist von drei Wochen bearbeitet.<br \/>\nSind die betrieblichen Voraussetzungen gegeben, kann mit der Kurzarbeit begonnen werden, bevor die entsprechende Anzeige \u00fcber den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit eingegangen ist. Die Anzeige muss aber in dem Monat, in dem erstmalig Kurzarbeitergeld geleistet werden soll, bei der Agentur f\u00fcr Arbeit erstattet worden sein. Bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses gilt die Anzeige \u00fcber Arbeitsausfall f\u00fcr den\u00a0 entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverz\u00fcglich erfolgt ist. Der operative Service der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit ber\u00e4t Unternehmen in allen Fragen zur Kurzarbeit. Unternehmen k\u00f6nnen sich diesbez\u00fcglich an den f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen vor Ort wenden, der<br \/>\ndann den Kontakt zum operativen Service herstellt.<\/p>\n<p><strong>1.3 Erleichterung von Kurzarbeit<\/strong><br \/>\nAm 08. M\u00e4rz 2020 hat sich der Koalitionsausschuss angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie dazu entschieden, die Regelungen zur Kurzarbeit kurzfristig zu erleichtern. Ziel ist eine umfassende Besch\u00e4ftigungssicherung und ein Schutz der Unternehmen vor Insolvenz in der Corona-Krise. Die Verordnungserm\u00e4chtigungen zur Erleichterung der Kurzarbeitergeld-Regelungen sollen bereits im April 2020 in Kraft treten und bis Ende 2021 gelten. Die Verordnungen selbst sollen vorerst bis Ende 2020 befristet werden. Geplante Inhalte der Verordnungserm\u00e4chtigung zur Kurzarbeit, die nun auch ausdr\u00fccklich im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur F\u00f6rderung der<br \/>\nberuflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsf\u00f6rderung vom 09. M\u00e4rz 2020, vgl. \u00a7 109 Abs. 5 SGB III-E und \u00a7 11a A\u00dcG-E) festgehalten sind, sind:<\/p>\n<p>&#8211; eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Erstattung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit,<br \/>\n&#8211; eine Absenkung des Quorums f\u00fcr den Anteil der in dem Betrieb besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer, die vom Entgeltausfall betroffen sind, auf bis zu 10 Prozent,<br \/>\n&#8211; der teilweise oder vollst\u00e4ndige Verzicht auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden<br \/>\nsowie<br \/>\n&#8211; die Erm\u00f6glichung des Bezugs von Kurzarbeitergeld auch f\u00fcr Leiharbeitnehmer.[\/vc_column_text][vc_btn title=&#8220;Antrag auf Kurzarbeitergeld&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2FBA-Antrag-auf-Kurzarbeitergeld-1.pdf||target:%20_blank|&#8220;][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8220;5. Liquidit\u00e4tshilfen der LfA F\u00f6rderbank Bayern&#8220; tab_id=&#8220;1584354109031-1b1cc850-6158&#8243;][vc_column_text]<strong>Liquidit\u00e4tshilfen der LfA F\u00f6rderbank Bayern<\/strong><\/p>\n<p>Unter der Telefonnummer\u00a0<strong>089 2124-1000<\/strong>\u00a0sind die F\u00f6rderexperten der\u00a0LfA\u00a0f\u00fcr allgemeine Anfragen und eine konkrete Beratung \u00fcber die bestehenden F\u00f6rderangebote zu erreichen. Unter\u00a0<a href=\"http:\/\/www.lfa.de\/\">http:\/\/www.lfa.de<\/a>\u00a0k\u00f6nnen sich Unternehmen \u00fcber alle Finanzierungsangebote der\u00a0LfA\u00a0und die m\u00f6gliche Inanspruchnahme der\u00a0LfA-B\u00fcrgschaften informieren.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][vc_separator][vc_column_text]<strong>Hotline f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p>Sie erreichen die Service-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums f\u00fcr Fragen rund um das Coronavirus per E-Mail unter\u00a0<a href=\"mailto:coronavirus-info@stmwi.bayern.de\">coronavirus-info@stmwi.bayern.de<\/a>\u00a0und telefonisch unter\u00a0<strong>089 2162-2101<\/strong>\u00a0(Mo.\u2013Do.: 07:30 \u2013 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 \u2013 16:00 Uhr).<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie: Die Coronavirus-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Ausk\u00fcnfte.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_text_separator title=&#8220;Weitere Informationen&#8220;][vc_btn title=&#8220;Fragen und Antworten&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2FCoronavirus-FAQ-Liste-vbw-Stand-13.03.2020-11-Uhr.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_separator][vc_btn title=&#8220;Merkblatt Coronavirus Informationen Kontaktdaten und Services&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2F200303-vbw-Merkblatt-Coronavirus-Informationen-Kontaktdaten-und-Services.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_separator][vc_btn title=&#8220;Informationen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte und Reisende&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2Fncov-data-AUSW%C3%84RTIGES-AMT.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_separator][vc_btn title=&#8220;Leitfaden Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2FBDA-Leitfaden-Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie-11.03.2020.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_separator][vc_btn title=&#8220;Pandemie Souver\u00e4nes Krisenmanagement&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2F200221-Pandemie-Souver%C3%A4nes-Krisenmanagement-1.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_separator][vc_btn title=&#8220;Ergebnisse Koalitionsausschuss&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2FKoalitionsausschuss_8.3.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_btn title=&#8220;Schutzschild f\u00fcr Unternehmen&#8220; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2Fschutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_separator][vc_btn title=&#8220;Muster Aushang COVID19&#8243; color=&#8220;primary&#8220; link=&#8220;url:https%3A%2F%2Fwww.bds-bayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F03%2FMuster-Aushang-COVID19.pdf||target:%20_blank|&#8220;][vc_text_separator title=&#8220;Weiterf\u00fchrende Links&#8220;][vc_column_text]<span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Informationsseite zum Corona-Virus f\u00fcr Unternehmen vom Bayerischen Staatsministerium f\u00fcr Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.stmwi.bayern.de\/coronavirus\/\"><span style=\"color: windowtext;\">https:\/\/www.stmwi.bayern.de\/coronavirus\/<\/span><\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Informationen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zum Kurzarbeitergeld:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/news\/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld\"><span style=\"color: windowtext;\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/news\/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld<\/span><\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Corona-Podcast des NDR: NDR Info Wissenschaftsredakteurin Korinna Hennig spricht jeden Tag ausf\u00fchrlich mit einem der f\u00fchrenden Virus-Forscher Deutschlands Christian Drosten, dem Leiter der Virologie in der Berliner Charit\u00e9, \u00fcber den aktuellen Stand und ver\u00f6ffentlicht dieses Interview als Podcast auf der NDR-Internetseite: <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\"><a href=\"https:\/\/www.ndr.de\/nachrichten\/info\/podcast4684.html\"><span style=\"color: windowtext;\">https:\/\/www.ndr.de\/nachrichten\/info\/podcast4684.html<\/span><\/a> <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Tagesaktuelle allgemeine und medizinische Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten folgender renommierter und daf\u00fcr zust\u00e4ndiger Institutionen:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><a style=\"color: #000000;\" href=\"https:\/\/www.rki.de\/DE\/Home\/homepage_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Robert-Koch-Institut (RKI)<\/span><\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><a style=\"color: #000000;\" href=\"https:\/\/www.bfr.bund.de\/de\/start.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung (BfR)<\/span><\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><a style=\"color: #000000;\" href=\"https:\/\/www.bzga.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (BZgA)<\/span><\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><a style=\"color: #000000;\" href=\"https:\/\/www.baua.de\/DE\/Home\/Home_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif;\">Bundesanstalt f\u00fcr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)<\/span><\/a><\/span>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Informationen f\u00fcr Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Coronavirus Bitte dringen auch die tagesaktuellen Informationen am Ende des Artikels beachten! Diese Seite wird regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert.[\/vc_column_text][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=&#8220;1. Welche Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen sind sinnvoll?&#8220; tab_id=&#8220;1584114337423-1231e39f-cdcc&#8220;][vc_column_text]Das sollten Arbeitgeber jetzt tun: sich selbst laufend auf dem aktuellen Stand halten (Informationen in den Medien sowie die des Robert-Koch-Instituts beobachten) neue aktuelle Meldungen&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":370,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-369","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-1","description-off"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/369","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=369"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/369\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/media\/370"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=369"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=369"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=369"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}