{"id":695,"date":"2023-02-01T14:48:08","date_gmt":"2023-02-01T13:48:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/das-neue-notvertretungsrecht-fuer-ehegatten-unternehmer-benoetigen-weiterhin-vollmachten\/"},"modified":"2023-02-01T14:48:08","modified_gmt":"2023-02-01T13:48:08","slug":"das-neue-notvertretungsrecht-fuer-ehegatten-unternehmer-benoetigen-weiterhin-vollmachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/das-neue-notvertretungsrecht-fuer-ehegatten-unternehmer-benoetigen-weiterhin-vollmachten\/","title":{"rendered":"Das neue Notvertretungsrecht f\u00fcr Ehegatten- Unternehmer ben\u00f6tigen weiterhin Vollmachten"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>Das neue Notvertretungsrecht f\u00fcr Ehegatten-<\/strong><\/h3>\n<h3><strong>Unternehmer ben\u00f6tigen weiterhin Vollmachten <\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(rb | Januar 2023) Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue \u00a7 1358 BGB gibt Ehegatten und Lebenspartnern f\u00fcr den Notfall ein gegenseitiges, 6-monatiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge.<\/strong><\/p>\n<p>Wenn eine Person wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung pl\u00f6tzlich nicht mehr in der Lage war, selbst Entscheidungen zu treffen, brachte das bisher oft eine b\u00f6se \u00dcberraschung f\u00fcr die Ehe- oder Lebenspartner mit sich, sofern im Vorfeld keine entsprechende Vorsorge f\u00fcr den Notfall getroffen worden war.<\/p>\n<p>Der Lebenspartner war nicht automatisch berechtigt, f\u00fcr seine Partnerin oder seinen Partner zu entscheiden. Stattdessen wurde ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Das neue Betreuungsrecht gibt Ehegatten nun f\u00fcr den Notfall ein gegenseitiger Vertretungsrecht, aber nur im Bereich der Gesundheitssorge.<\/p>\n<p>Nach dieser Regelung k\u00f6nnen sich Ehegatten in medizinischen Notsituationen auch ohne eine General- und Vorsorgevollmacht gegenseitig vertreten und die Gesundheitssorge ihres nicht entscheidungsf\u00e4higen Partners \u00fcbernehmen. Alle anderen Bereiche sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Dem Ehegatten ist es z.B. nicht m\u00f6glich, Beh\u00f6rdeng\u00e4nge zu besorgen, Post zu \u00f6ffnen oder Rechnungen im Auftrag des vertretenen Ehegatten zu bezahlen bzw. Bankgesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong>Notvertretungsrecht nur f\u00fcr sechs Monate<\/strong><\/p>\n<p>Das Notvertretungsrecht gilt au\u00dferdem nur f\u00fcr 6 Monate. Bei l\u00e4nger anhaltenden Krankheitszust\u00e4nden verhindert es nicht die Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Davor sch\u00fctzt nach wie vor nur eine General- und Vorsorgevollmacht.<\/p>\n<p><strong>Kein Automatismus- nichts geht ohne den Arzt<\/strong><\/p>\n<p>Anders als in der Vergangenheit sind \u00c4rzte gegen\u00fcber dem handelnden Ehegatten in den wesentlichen Angelegenheiten nun von der Schweigepflicht befreit. Die neue Notfallregelung tritt jedoch nicht automatisch in Kraft. Der Arzt muss zuerst pr\u00fcfen, ob die Voraussetzungen dazu erf\u00fcllt sind oder Ausschlussgr\u00fcnde vorliegen, z.B. darf keine Eintragung eines Widerspruchs gegen das Ehegattenvertretungsrecht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer vorhanden sein. Auch wenn bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, ist das Notvertretungsrecht hinf\u00e4llig. Deswegen haben nun \u00c4rztinnen und \u00c4rzte neben den Betreuungsgerichten auch die M\u00f6glichkeit, Einsicht in das ZVR zu nehmen, sobald die Auskunft f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>Unternehmer nicht vor dem Zugriff eines Betreuers gesch\u00fctzt<\/strong><\/p>\n<p>\u201eWenn Sie als Unternehmer pl\u00f6tzlich ausfallen und handlungsunf\u00e4hig werden, hilft Ihnen das neue Notvertretungsrecht \u00fcberhaupt nicht, denn es gilt nur f\u00fcr Angelegenheiten der Gesundheitssorge, nicht jedoch f\u00fcr Verm\u00f6gensangelegenheiten und alle unternehmerisch notwendigen Vertretungen\u201c, so J\u00fcrgen Carstens, Experte f\u00fcr Notfallkonzepte f\u00fcr Unternehmer Familien bei der Firma secufox.<\/p>\n<p><strong>Fazit: <\/strong>Nur wenn eine aktuelle Unternehmer-General- und Vorsorgevollmacht und auch eine Patientenverf\u00fcgung vorhanden sind, k\u00f6nnen Unternehmer und deren Familien sicher sein, dass eine Vertretung im Notfall auch funktionieren wird und in dieser Situation kein vom Gericht eingesetzter fremder Betreuer Entscheidungen f\u00fcr den Betroffenen trifft, sondern die vom Betroffenen gew\u00fcnschten, vertrauten Vertreter handeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr R\u00fcckfragen stehen Ihnen als Verbandsmitglied die Experten von secufox, unserem Kooperationspartner f\u00fcr Notfallpl\u00e4ne, jederzeit gerne zur Verf\u00fcgung.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Tel.: 08031 1879 30 | www.secufox.com<\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Das neue Notvertretungsrecht f\u00fcr Ehegatten- Unternehmer ben\u00f6tigen weiterhin Vollmachten &nbsp; (rb | Januar 2023) Zum 1. 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