{"id":847,"date":"2025-02-25T09:13:47","date_gmt":"2025-02-25T08:13:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/information-der-vbw\/"},"modified":"2025-02-25T09:13:47","modified_gmt":"2025-02-25T08:13:47","slug":"information-der-vbw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/information-der-vbw\/","title":{"rendered":"Information der vbw"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<h3>Information der vbw<\/h3>\n<p><strong>Update: Nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen \u2013 Website ist umgezogen<\/strong><\/p>\n<p>Wir hatten Sie im Herbst 2024 \u00fcber unseren Newsletter auf m\u00f6glicherweise nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen (AU) hingewiesen.<\/p>\n<p>Nun ist uns ist die Plattform <a href=\"http:\/\/medicare-au.de\/\">medicare-au.de<\/a> bekannt geworden. Diese Seite ist offenbar kurzfristig vom Netz genommen worden, wir wollten Sie trotzdem \u00fcber den Sachverhalt informieren.<\/p>\n<p>Auch die Plattform medicare-au.de bietet eine <strong>\u201eAU ohne Arztgespr\u00e4ch\u201c<\/strong> an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-through-Verfahren zur \u201eAnamnese\u201c AU-Bescheinigungen ausgestellt. <strong>Eine solche AU entspricht grunds\u00e4tzlich nicht deutschem Recht<\/strong>, dem zufolge ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>Auffallend ist, dass diese AU-Bescheinigungen optisch an den fr\u00fcheren \u201egelben Schein\u201c erinnern, aber auch bei gesetzlich Versicherten die Angabe \u201ePrivatarzt\u201c enthalten und nicht als eAU ausgestellt werden. Im \u00dcbrigen ist auf der Bescheinigung selbst nicht ersichtlich, dass diese \u00fcber medicare-au.de erworben wurde.<\/p>\n<p>Folgender f\u00fcr die genannte Webseite t\u00e4tige <strong>ausstellende<\/strong> <strong>mutma\u00dfliche Arzt ist<\/strong> namentlich bekannt:<\/p>\n<ul>\n<li>Dr. T. Mueller<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Update: Website ist umgezogen<\/strong><\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend m\u00f6chten wir Ihnen mitteilen, dass die Webseite medicare-au.de umgezogen und jetzt unter <a href=\"https:\/\/medly-au.com\">https:\/\/medly-au.com<\/a> zu erreichen ist.<\/p>\n<p><strong>Warnung durch die Landes\u00e4rztekammer<\/strong><\/p>\n<p>Die Landes\u00e4rztekammer Rheinland-Pfalz, in deren Zust\u00e4ndigkeitsbereich die auf der AU-Bescheinigung angegebene Telefonnummer f\u00e4llt, hat eine Warnung auf Ihrer <a href=\"https:\/\/www.laek-rlp.de\/\">Webseite<\/a> ver\u00f6ffentlich. Der ausstellende Arzt ist dort nicht bekannt und auch nicht registriert. Uns liegt die Information vor, dass die Plattform medicare-au.de bereits zur Anzeige gebracht wurde. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, da die Ermittlungen aufgrund der ukrainischen IP-Adresse als nicht erfolgsversprechend angesehen wurden.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten entscheiden, welche \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sie f\u00fcr eine Krankschreibung konsultieren. Diese m\u00fcssen auch nicht an der kassen\u00e4rztlichen bzw. vertrags\u00e4rztlichen Versorgung teilnehmen; \u00e4rztliche Bescheinigungen im Sinne des \u00a7 5 Abs. 1 EFZG k\u00f6nnen auch von privat\u00e4rztlich T\u00e4tigen ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um approbierte \u00c4rztinnen und \u00c4rzte handeln. Die Aus\u00fcbung der \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit in Deutschland ist gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Bundes\u00e4rzteordnung nur mit einer g\u00fcltigen Approbation oder Berufserlaubnis m\u00f6glich. Bei Aus\u00fcbung der \u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit besteht Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landes\u00e4rztekammern in Deutschland. Ob die oben genannten Personen diese Voraussetzung \u00fcberhaupt erf\u00fcllen, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p><strong>Praktische Umsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitgeber sollten deshalb privat\u00e4rztliche AUs von gesetzlich Versicherten besonders sorgf\u00e4ltig auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit pr\u00fcfen (auch wenn sie auf einem vertragsarzt\u00e4hnlichen Formular vorgelegt werden). Bei Zweifeln des Arbeitgebers an der Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung kann sich dieser an die zust\u00e4ndige Krankenkasse des Mitarbeiters wenden. Er hat mithin gegen\u00fcber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine n\u00e4here Begr\u00fcndung der Zweifel des Arbeitgebers ist indes nicht erforderlich, jedoch sicherlich hilfreich. Die gesetzlichen Krankenkassen k\u00f6nnen zur Beseitigung von Zweifeln an einer Arbeitsunf\u00e4higkeit verpflichtet sein, eine gutachtliche Stellungnahme durch den Medizinischen Dienst einzuholen (\u00a7 275 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Der Arbeitgeber selbst kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur \u00dcberpr\u00fcfung der Arbeitsunf\u00e4higkeit einholt (\u00a7 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V).[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen &#8211; Der Bund der Selbst\u00e4ndigen (BDS) Bayern sieht in der Aufl\u00f6sung der Ampel-Koalition nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine M\u00f6glichkeit, positive Impulse zu setzen. \u201eWenn eine Zusammenarbeit nicht mehr tragf\u00e4hig ist, ist es konsequent, neue Wege einzuschlagen. Jetzt kommt es darauf an, wie es f\u00fcr die B\u00fcrger und die Wirtschaft in unserem Land weitergeht. Die Beendigung der Koalition bietet die Gelegenheit, den wirtschaftlichen Stillstand zu \u00fcberwinden, neue Perspektiven zu schaffen und eine Aufbruchsstimmung zu entfachen,\u201c erkl\u00e4rt BDS Pr\u00e4sidentin Gabriele Sehorz.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":848,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-847","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","category-1","description-off"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/847","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=847"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/847\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/media\/848"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=847"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=847"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/hohenbrunn-riemerling\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=847"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}