Autor: Hans Peter Murmann, Geschäftsführender Vizepräsident des Bundesverbandes der Selbständigen e.V.
20. November 2017
Jetzt Riester – Zulagen für 2015 beantragen
Riester-Sparer können die staatlichen Zulagen für 2015 noch bis zum 31. Dezember
beantragen. Danach verfällt der Anspruch auf die Zulagen für 2015. Als Grundzulage erhalten
Riester-Sparer vom Staat jährlich 154 Euro. Pro Kind kommen 300 Euro hinzu, für vor 2008
geborene Kinder 185 Euro. Für junge Leute bis 25 Jahre, die einen Riester-Vertrag neu
abgeschlossen haben, gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.
Diese staatlichen Zulagen müssen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
beantragt werden. Das kann der Sparer jedes Jahr selbst machen, muss dann aber die Fristen
beachten. Wer seine Zulagen automatisch erhalten will, kann einen Dauerzulagen-Antrag
stellen. Dann beantragt der Anbieter der Riesterrente für den Sparer jedes Jahr die Zulage. In
diesem Fall sollte der Sparer seinen Anbieter informieren, wenn sich zum Beispiel bei
Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas geändert hat.
Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss der Sparer einen Eigenbetrag einzahlen. Das
sind mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich Zulagen,
mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Wer sich noch in diesem Jahr für eine zusätzliche
Altersvorsorge nach Riester entscheidet und den Eigenbetrag einzahlt, bekommt noch die
Zulagen für das ganze Jahr 2017.
Viele Grüße aus der Bundesgeschäftsstelle
Ihr Hans-Peter Murmann
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