Pressemitteilung vom 3. August 2017 Autor: Claas Ongena – Bezirksbetreuer München Die Einführung von Dieselfahrverboten ist nach den jüngsten Entwicklungen wohl noch nicht vom Tisch. Denn die vom Dieselgipfel beschlossenen Maßnahmen könnten vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils aus Stuttgart nicht ausreichen, um die vom Gericht aufgestellten Maßstäbe zu erfüllen. Zwar ist hier noch nicht das letzte Wort gesprochen. Doch wenn die nächste juristische Instanz bemüht werden sollte und diese die Sachlage ähnlich beurteilt, drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Es sind dringend Konzepte nötig, um etwas gegen die viel zu hohe Schadstoffbelastung in den Städten zu unternehmen. Schließlich geht es hier um gesundheitliche Risiken der Bewohner und den Umweltschutz. Allerdings war und ist der Bund der Selbständigen (BDS) von Beginn der Debatte an der Meinung, dass ein Dieselfahrverbot die Probleme nicht lösen kann. Zudem sind laut einer Umfrage des Fernsehsenders Sat1 Bayern 60% der bayerischen Bürger gegen ein Dieselfahrverbot. Dementsprechend begrüßt der BDS zwar die vom Dieselgipfel aufgestellten Konzepte zur Luftreinhaltung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist fraglich, ob dieser ausreicht, um Dieselfahrverbote zu umgehen. Es wurde richtigerweise erkannt, dass wir in den Städten Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr brauchen. Deshalb wurde ein Bundes-Fonds für umweltfreundlichere Mobilität in Städten ins Leben gerufen. Die geplante Software-Nachrüstung von rund 5,3 Mio. Fahrzeugen wird jedoch nicht ausreichen. Laut Umweltbundesamt stoßen Euro-6-Diesel im Schnitt mit 507 Milligramm mehr als sechsmal so viel NOx pro Kilometer aus, wie erlaubt ist. Wenn man nun annimmt, dass ein Software-Update tatsächlich 30 Prozent Reduzierung bringen würde, läge der durchschnittliche Ausstoß eines Euro-6-Diesel immer noch bei 355 Milligramm pro Kilometer – also mehr als das Vierfache vom Erlaubten. Zudem werden nur Dieselfahrzeuge deutscher Hersteller mit Software-Upgrades versehen. Wie man den Schadstoffausstoß der ca. 4 Mio. Fahrzeuge ausländischer Hersteller reduzieren will, ist vollkommen offen. Dieser Umstand zeigt erneut, wie ineffektiv der Beschluss des Dieselgipfels ist. Obwohl der Vorsitzende Richter aus Stuttgart mit seinem Urteil von letzter Woche der (kommunalen) Politik unmissverständlich klargemacht hat, dass ihre bisherigen Maßnahmen gegen die Schadstoffbelastung unzureichend sind, hat man sich nun auf ein Konzept verständigt, welches von Fachleuten abgelehnt wird. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat Ende Juli geurteilt, dass der Gesundheitsschutz ein höheres Rechtsgut sei, als das berechtigte Interesse der Dieselfahrer. Deshalb wären die Behörden bei zu hoher Schadstoffbelastung verpflichtet, ein Dieselfahrverbot zu verhängen. Ob dieses Urteil in höchster Instanz Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Und einiges scheint ohnehin fragwürdig: So kann es keinen Zweifel daran geben, dass die Schadstoffbelastung aller mit fossilen Brennstoffen betriebenen Aggregaten eine nicht nur abstrakte Gefährdung der Gesundheit bzw. Allgemeinheit (die Klimaveränderung trifft alle) darstellt. Deshalb kann es nicht sein, dass der Dieselmotor quasi als alleiniger Sünder herausgepickt wird und deren Besitzer die Schläge abkriegen. Und wie wäre beispielsweise mit Diesel-betriebenen öffentlichen Verkehrsmitteln umzugehen? Müssten diese bei einem Dieselfahrverbot auch im Stall bleiben? Eigentlich ja, denn das Gericht hat nicht geurteilt, dass das öffentliche Transportbedürfnis ein höheres Rechtsgut sei als die Gesundheit der Stadtbewohner – und würde das wohl auch kaum tun. Vor diesem Hintergrund scheint sich die Politik aus der Verantwortung stehlen zu wollen. Eva Lohse, die Präsidentin des Deutschen Städtetages, sagt, es liege „nicht in unserer Hand, ob es Fahrverbote gibt, sondern darüber entscheiden die Gerichte.“ Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas sieht nun ausschließlich die Automobilindustrie in der Pflicht die Schadstoffe zu reduzieren. Diese Einstellung ist unproduktiv und inakzeptabel. Denn Fakt ist, dass weder die Kommunen, noch die Bundespolitik ihre Hausaufgaben zur Luftreinhaltung in den letzten Jahren erledigt haben. Nun wird im laufenden Wahljahr versucht, mit möglichst kostengünstigen Methoden die Wähler zu beschwichtigen und die Industrie, als potentiellen Wahlkampfspender nicht zu verärgern. Selbstverständlich trägt die Industrie einen großen Teil der Verantwortung für die Lage. Aber die Politik muss ebenfalls mehr tun. Die weiterhin drohenden ineffektiven Fahrverbote sind deshalb eine unnötige Bedrohung für Selbstständige in deutschen Städten. Das volkswirtschaftliche Rückgrat unseres Landes darf nicht mit unzweckmäßigen und überflüssigen Maßnahmen gefährdet werden. Zudem würden schlicht und ergreifend die falschen bestraft. Denn nicht die Dieselbesitzer, die mutwillig getäuscht wurden, haben einen Fehler gemacht, sondern Industrie und Politik. Nicht die Selbständigen und Autofahrer müssen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern die für den Skandal verantwortlichen. Um die Luftqualität in den Städten nachhaltig sowie wirtschaftlich- und sozialverträglich zu verbessern, fordert der BDS ein umfangreiches und nachhaltiges Maßnahmenpaket. Es bedarf mehr als Software-Updates und finanzielle Unterstützung für eine noch nicht näher definierte umweltfreundlichere Mobilität, um schädliche Dieselfahrverbote zu verhindern. Städte müssen beispielsweise Ihre Verkehrspolitik ändern und in intelligente Verkehrskonzepte – Stichwort „Smart City“ – investieren. Es sollten endlich „grüne Wellen“ eingeführt werden. Bei Stadtfahrten, zumindest in München, muss man angesichts „roter Wellen“ oft den Eindruck bekommen, dass die Planer entweder schlecht bzw. unkoordiniert arbeiten oder gar das Ziel verfolgen, Autofahrer davon abzuhalten in das Stadtgebiet zu fahren. Die täglichen Staus auf den Münchener Straßen zeigen, dass die, wie auch immer gearteten Pläne nicht aufgegangen sind. Wie könnte man jetzt umdenken und umplanen? Fließender statt Stop-and-Go-Verkehr würde die Schadstoffemissionen zweifellos reduzieren. Aber auch ein geplantes flächendeckendes aktives Parkraum-Management-System kann ebenfalls Abhilfe schaffen. Innovative Lösungen bietet bereits ein namhaftes Unternehmen aus Gerlingen hier schon an. Der Hersteller geht davon aus, dass 30 % des Verkehrsaufkommens in den Innenstädten durch die Parkplatzsuche verursacht wird. Zudem könnte man sich Gedanken über die Einführung von Fahrspuren für Fahrgemeinschaften machen, wie es sie in Form der HOV-Lanes (High-occupancy vehicle lane) bereits in Kanada und den USA gibt. Um die Bevölkerung zu einer gänzlich umweltfreundlichen und zugleich gesunden Mobilität zu bewegen, könnte man sich ein Beispiel an Städten wie Kopenhagen oder Amsterdam nehmen und die Infrastruktur für den Fahrradverkehr massiv ausbauen. In beiden Städten gibt es bereits „Fahrrad-Highways“ mittels derer Rad fahrende Pendler schnell und effektiv zum Ziel kommen. In den Niederlanden existieren Ampeln, die mit einer Wetterstation verbunden sind und bei Regenwetter vermehrte und längere Mehr als fragwürdig ist jedoch, ob eine Umstiegsprämie für ältere Wagen tatsächlich zu einer Verbesserung führen würde. Sinnvoller erscheint der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität. Da Ladestationen für E-Autos auch Platz brauchen, sollten die Städte deren Installation nicht nur dort in Erwägung ziehen, wo sie diese eigenständig errichten können, nämlich auf öffentlichen Grundstücken, die ihnen gehören, sondern auch neue Wege gehen. Sie könnten beispielsweise Ladestationen auf dem Gelände von Tankstellen installieren und eine Pacht an den Betreiber bezahlen. Denkbar ist auch die Subventionierung von privat aufgestellten Ladestationen. Problematisch ist bei Elektrofahrzeugen jedoch nach wie vor die Umweltbilanz hinsichtlich der Herstellung von Akkumulatoren- sowie der Stromproduktion. Zudem könnte man auch vermehrt auf Autos mit Gasantrieb oder (völlig CO2-freien) Brennstoffzellen setzen und deren Anschaffung oder Umrüstung durch Subventionen fördern. Es liegt auf der Hand, dass ein sofort verhängtes Fahrverbot nicht der richtige Weg ist. Statt überhastete Maßnahmen umzusetzen, die eine schädliche Wirkung entfalten, sollte man sich darauf einigen, Konzepte auf den Weg zu bringen, die das Problem mittel- bis langfristig auf nachhaltige und für die Wirtschaft schonende Weise lösen. Ein Fahrverbot für Diesel ist mittel- bis langfristig gesehen eine unumgängliche Maßnahme, sofern keine gravierenden technischen Fortschritte bei der Abgasreinigung gemacht werden. Bei einer kurzfristigen Umsetzung hätten jedoch kleine und mittelständische Unternehmen die größte Last zu tragen, obwohl die Verantwortung für die prekäre Lage nicht bei Ihnen liegt. Unter Berufung auf den Bauteilschutz für Motoren rechtfertigen viele Autohersteller den Einsatz von Abschalteinrichtungen bei Abgasrückführungs-Systemen (AGR-Systeme) in Ihren Fahrzeugen. Diese Abschalteinrichtungen werden zum Teil bereits bei Temperaturen unter 18 °C aktiv. Die Marke von 18 °C wird jedoch im deutschlandweiten Durchschnitt nur in vier bis fünf Monaten überschritten. Und dann häufig auch nur tagsüber. Die meiste Zeit fahren Autos mit diesen Einrichtungen also mit reduzierter oder gar keiner Abgasrückführung. Und das obwohl es bereits AGR-Systeme gibt, welche bei Kälte betrieben werden können. Aus Kostengründen werden diese jedoch von den Herstellern nicht verwendet. Es gibt sicherlich noch weitere Möglichkeiten und Konzepte, die dringend notwendige Reduzierung von Schadstoffemissionen nachhaltig auf den Weg zu bringen. Schonende und nachhaltige Konzepte für die Wirtschaft müssen entwickelt werden. Zudem sind nicht nur die Dieselfahrzeuge für die bedenkliche Luftqualität in den Städten verantwortlich. Es liegt auf der Hand, dass mehr und Sinnvolleres getan werden kann als mittels übereilter Symbolpolitik wirtschaftsschädliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Denn eins ist klar. Den größten Schaden hätte das Rückgrat unserer Wirtschaft – die Selbstständigen. Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier auch als druckerfreundliches PDF herunterladen.
Grünphasen für den Radverkehr schalten. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen für Home-Office-Tätigkeit auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite könnten ebenfalls zu verminderten
Emissionen beitragen.