Von Ulrich Perchermeier
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat im Fall einer Kampfsportschule entschieden, dass deren Kurse nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Als Begründung führte das Gericht aus, dass ein Teil der Kurse zur Berufsvorbereitung geeignet ist. Nach den Mehrwertsteuervorschriften der EU sind Kurse immer dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese im weitesten Sinne Schul- oder Hochschulunterricht sind. Dabei muss der Unterricht keinen direkten Bezug zum Beruf haben und auch nicht Teil einer gesetzlich geregelten Berufsausbildung sein. Es genügt, wenn die Kenntnisse oder Fähigkeiten auch in Schulen oder Hochschulen für Schüler bzw. Studenten unterrichtet werden. Umsatzsteuerpflichtig sind allerdings weiterhin Kurse, die lediglich der Freizeitgestaltung dienen. Die Rechtsprechung versteht darunter beispielweise Kurse, die sich an Eltern von Schülern richten, um die Wartezeit während des Unterrichts der Kinder sinnvoll zu nutzen, oder Kurse für Senioren oder allgemein am Tanz interessierte Menschen. Das neue Urteil ändert die bisherige Rechtsprechungspraxis und ermöglicht die Umsatzsteuerfreiheit nicht nur für Kampfsportschulen.
Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.10.2014 finden sie unter folgendem Aktenzeichen: – 6 K 2249/12.
Betreffend Fahrschulen hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeführt:
…die Fahrausbildung ist nicht darauf beschränkt, verkehrstechnische Fähigkeiten zu schulen, sondern soll den Teilnehmern auch andere, dem Gemeinwohl dienende Kenntnisse vermitteln. So habe der Verordnungsgeber in § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung bestimmt, dass die Bereitschaft und Fähigkeit zu rücksichtsvollem und partnerschaftlichem Verhalten gefördert, das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren geschult und die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum im Unterricht behandelt werden sollen.
Den Beschluss vom 10.11.2015 finden sie unter folgendem Aktenzeichen: FG Berlin-Brandenburg, 5 V 5144/15
Dipl.-Kaufmann Ulrich Perchermeier ist Steuerberater und Fachberater für Sanierungen und Insolvenzverwaltungen (DStV e.V.) mit Standorten in Regensburg und Neutraubling.