Pressemitteilung vom 10.11.2017
An Heiligabend noch einmal schnell die letzten Weihnachtsgeschenke zu kaufen wird 2017 schwierig. Da der 24. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, bleiben die meisten Geschäfte deshalb geschlossen.
Das Ladenschlussgesetz sieht in § 15 jedoch ein paar Ausnahmen vor: Abgesehen von Geschäften, die ohnehin sonntags geöffnet sein dürfen, wie Bäcker, Blumen- und Zeitungsläden, können an einem 24. Dezember, der auf einen Sonntag fällt auch Geschäfte öffnen, die überwiegend Lebensmittel verkaufen, wenn auch nur bis zu drei Stunden und bis längstens 14 Uhr. Diese Regelung gilt auch für Verkäufer von Weihnachtsbäumen. Jeder Ladenbetreiber kann also selbst entscheiden, ob er die Angestellten an Heiligabend ins Geschäft schickt oder nicht. Aber muss das sein?
Die Präsidentin des BDS Bayern, Gabriele Sehorz, begrüßt hierzu die Entscheidung einiger Discounter, darunter auch Aldi Süd, Lidl und Rewe, an Heiligabend die Filialen nicht zu öffnen. „Wenigstens wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt, sollen auch die Mitarbeiter einmal die Gelegenheit haben, sich in Ruhe mit ihrer Familie auf das Weihnachtsfest vorzubereiten“, sagte Präsidentin Gabriele Sehorz am vergangenen Wochenende gegenüber Mitgliedern ihres Verbandes. Als Selbständige und Mutter zweier Kinder versteht sie zwar einerseits das Bedürfnis, Umsatz zu machen, aber gerade die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern sollte nicht dazu führen, dass man alle Möglichkeiten dazu nutzt. Die Mitarbeiter haben es nach einer langen und anstrengenden Vorweihnachtswoche verdient, in Ruhe in die Weihnachtsfeiertage gehen zu können.
Die Präsidentin des BDS Bayern fordert alle Arbeitgeber auf, die sich nicht ohnehin schon dagegen entschieden haben, darüber nachzudenken, ob ihr Geschäft an Heiligabend unbedingt bis zu drei Stunden geöffnet sein muss oder ob es nicht im Interesse der Mitarbeiter wenigstens dieses Jahr geschlossen bleiben kann.
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