BDS Bayern befürwortet Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Spahn
München – „Die Beiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen gesenkt werden“. Das war eine der zentralen Forderungen des Bund der Selbständigen Bayern – Gewerbeverband Bayern e.V. an die Parteien vor der Bundestagswahl 2018. Mit dieser Forderung haben wir uns durchgesetzt, denn so steht auf Seite 102 des Koalitionsvertrages von Union und SPD: „Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbieren“.
Diese Gesetzesinitiative muss aus Sicht des BDS Bayern umgehend umgesetzt werden. Umso erfreulicher haben wir die jüngsten Verlautbarungen von Herrn Gesundheitsminister Spahn MdB (CDU) aufgenommen, dieses wichtige Anliegen jetzt mit Vorrang angehen zu wollen. Schon zum 01.01.2019 sollen nun diese Mindestkrankenversicherungsbeiträge reduziert werden.
Dazu die Präsidentin des Bund der Selbständigen Bayern, Frau Gabriele Sehorz: „Das sind gute Nachrichten für die vielen kleinen Selbständigen in Bayern. Derzeit verwenden einkommensschwache Solo-Selbständige oder Unternehmensgründer durchschnittlich 46,5 Prozent ihrer Einkünfte für Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse. Diese enorme und vor allem gründerunfreundliche Beitragslast, von der auch einige unserer Mitgliedsunternehmerinnen und Unternehmer betroffen sind, muss jetzt endlich reduziert werden. Wir fordern einen Beschluss über diese Änderung noch vor der parlamentarischen Sommerpause des Deutschen Bundestages!“
Hintergrund:
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern wird bei der Berechnung der individuellen Beitragshöhe nicht der tatsächliche Verdienst zugrunde gelegt, sondern ein fiktiver Wert herangezogen. Selbst wenn ein Selbständiger Verlust macht, muss er daher Beiträge zahlen, die einem hohen Einkommen entsprechen. Diese unverhältnismäßig hohe Belastung sollte zu Gunsten einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung abgemildert werden. Insbesondere mit der Diskussion über eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige darf diese Belastung nicht aus dem Blick geraten.
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