„Die Lockerung der Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn ist zwar zu begrüßen, wir fordern aber weitere Nachbesserungen“, erklärt Marco Altinger, Präsident des BDS Bayern zu den Änderungen bei den Verordnungen zum Mindestlohn. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat heute in Berlin angekündigt, dass die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen soll, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 2000 Euro brutto betragen hat.
„Dem Mittelstand fehlt aber der entscheidende Punkt: Der Wegfall der Aufzeichnungspflicht bei Minijobbern. Gerade im Handel, in Gastronomie und Hotelerie arbeiten viele 450-Euro-Kräfte, um Saisonspitzen abzufangen. Dort ist die Aufzeichnungspflicht für den Arbeitgeber, aber auch für die Beschäftigten einfach nur lästig und unnötig“, so Altinger. Bei der Subunternehmerhaftung mahnt der BDS-Präsident Änderungen an, die auch für den Mittelstand zu leisten sind. „Die neuen Klarstellungen müssen so gestaltet sein, dass mittelständische Auftragnehmer nicht immer eine Armada von Rechtsanwälten brauchen, wenn sie einen Auftrag annehmen“, so Altinger abschließend.