Autor: Allianz Deutschland; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH
Wenn ich mir beim Wandern das Bein breche, zahlt doch die gesetzliche Unfallversicherung, oder? Stimmt leider nicht. Was Kunden über eine der wichtigsten Absicherungen unbedingt wissen sollten:
Mythos 1: Mir passiert ohnehin kein Unfall!
Risiken nimmt jeder Mensch anders wahr. Und so ist es nicht überraschend, dass viele trotz der Unfallstatistiken denken: Das trifft mich schon nicht. Dabei hat jeder zehnte Deutsche im Durchschnitt einen Unfall pro Jahr, das sind rund acht Millionen Unfälle jährlich. Die Folgen eines Unfalls können schwerwiegend sein. Insbesondere wenn man nicht zusätzlich privat vorgesorgt hat und sich allein auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt.
Mythos 2: Dafür habe ich doch meine Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch hier sollte man genauer hinschauen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet zwar auch bei Unfällen, aber nur, wenn durch den Unfall auch eine Berufsunfähigkeit entsteht. Außerdem gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich eine Rentenzahlung. Die private Unfallversicherung leistet hingegen beim kleinsten Invaliditätsgrad, unabhängig vom Einfluss auf die Berufstätigkeit, und zahlt immer eine Kapitalleistung. Die BU ist also kein Ersatz für eine Unfallversicherung. Vielmehr ergänzen sich beide Produkte.
Um auf Nummer sicher zu gehen, bietet die Allianz ihren Kunden die neue Unfallversicherung mit deutlich verbesserten Leistungen an. Das neue Produkt ist modular aufgebaut, das heißt, Kunden können neben
der obligatorischen Invaliditätsleistung weitere Module wie die Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung oder Hilfsleistungen je nach Bedarf und Lebenssituation hinzuwählen und die Höhe der Versicherungssummen bestimmen. Außerdem bietet die Allianz aktuell einen preiswerten Basis-Schutz, der ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann.
Mythos 3: Die Krankenversicherung reicht völlig
Wer nach einem Unfall ins Krankenhaus muss, zückt in der Regel als erstes die Chipkarte der Krankenversicherung. Denn die übernimmt im Ernstfall die notwendigen medizinischen Leistungen. Für dauerhafte Schäden kommt die Krankenkasse nicht auf. Nur die private Unfallversicherung bietet eine Kapitalleistung, die dann z. B. für den behindertengerechten Umbau von Auto, Haus oder Wohnung verwendet werden kann. Und das Besondere: Selbst wenn es Leistungen aus der Krankenversicherung gibt, zahlt die private Unfallversicherung zusätzlich und die Leistungen werden auch nicht angerechnet.
Mythos 4: Im Ernstfall zahlt doch die gesetzliche Unfallversicherung!
Wohl einer der größten Irrtümer ist die Annahme, die gesetzliche Unfallversicherung zahlt immer – egal wann und wo der Unfall passiert. Richtig aber ist, dass sich zwei Drittel aller Unfälle zu Hause oder in der Freizeit ereignen, also genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt. Die leistet nämlich nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Schule oder Uni, in der Kindertagesstätte und auf den Wegen dorthin und zurück. Rentner, Selbstständige und Hausfrauen haben sogar gar keinen gesetzlichen Versicherungsschutz.
Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung keinen einmaligen Kapitalbetrag. Diesen sieht nur die private Unfallversicherung, im Falle einer dauernden Beeinträchtigung (zum Beispiel bei Invalidität) vor.
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