{"id":437,"date":"2021-02-15T13:16:05","date_gmt":"2021-02-15T12:16:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/neunburg\/der-politische-murks-muss-beendet-werden\/"},"modified":"2021-02-15T13:16:05","modified_gmt":"2021-02-15T12:16:05","slug":"der-politische-murks-muss-beendet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bds-bayern.de\/neunburg\/der-politische-murks-muss-beendet-werden\/","title":{"rendered":"Der politische Murks muss beendet werden!"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>Der politische Murks muss beendet werden!<\/strong><\/h3>\n<p><strong>BDS Bayern kritisiert Abwicklung und fehlenden Unternehmerlohn bei der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III scharf<\/strong><\/p>\n<p><em>Berlin\/M\u00fcnchen<\/em> \u2013 \u201eJubelst\u00fcrme in der Politik \u2013 die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III ist nun endlich zu beantragen, man habe ja den Februar versprochen und Wort gehalten \u2013 mit Auszahlungen ist vor Ende M\u00e4rz oder Anfang April allerdings nicht zu rechnen. Was hier passiert gleicht eher einer politischen Posse als einer verantwortungsvollen (Wirtschafts-)Politik oder echten Hilfe f\u00fcr unsere Unternehmen. Wochenlang l\u00e4sst die Hilfe auf sich warten und kommt dann pl\u00f6tzlich wie Ph\u00f6nix aus der Asche \u2013 nat\u00fcrlich ohne, dass man im Vorfeld Verb\u00e4nde, Kammern oder gar die antragstellenden Steuerberater informiert hat. Diese Kommunikation ist an Peinlichkeit nicht mehr zu \u00fcberbieten und die Frage muss erlaubt sein, wer aus den beteiligten Ministerien hier endlich politische Verantwortung f\u00fcr diesen Murks \u00fcbernimmt! Als w\u00e4ren diese Tr\u00f6delei und die fragw\u00fcrdige Informationspolitik noch nicht genug, nein auch der geforderte fiktive Unternehmerlohn \u2013 dringendst gebraucht \u2013 ist in der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III nicht enthalten.\u201c, so die ver\u00e4rgerte Pr\u00e4sidentin des Bund der Selbst\u00e4ndigen \u2013 Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz.<\/p>\n<p>Hier war die Freude noch gro\u00df als Anfang Februar in die FAQ zu den Beihilferegelungen <em>(f\u00fcr alle Programme)<\/em> die Antwort einzog: <strong>Ja. Ein fiktiver Unternehmerlohn <\/strong><strong>kann<\/strong> bei Unternehmen und Soloselbst\u00e4ndigen, die kein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrergehalt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen, bis zur H\u00f6he der gesetzlichen Pf\u00e4ndungsfreigrenze <strong>als Fixkosten<\/strong> <strong>angerechnet werden<\/strong>.<\/p>\n<p>Sehorz f\u00fchrt weiter aus: \u201eMich \u00e4rgert es gewaltig wie hier Unternehmerinnen und Unternehmer hingehalten, falsch informiert und mental zerst\u00f6rt werden \u2013 das muss ein Ende finden.\u201c<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend betont Sehorz ein weiteres Mal: \u201eDie Abschlagszahlungen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III m\u00fcssen innerhalb von 48 Stunden flie\u00dfen! Hier darf es zu keinen weiteren Problemen kommen, erst recht nicht, wenn die vollst\u00e4ndige Hilfe erst Wochen nach dem Antragsdatum ausbezahlt wird.\u201c<\/p>\n<p><strong>Zum Hintergrund: <\/strong><\/p>\n<p>In den FAQ zu den Beihilferegelungen <strong>(f\u00fcr alle Programme) <\/strong>steht, Stand 12.02.2021, auf die Frage: \u201eKann ein fiktiver Unternehmerlohn bei der Bestimmung der ungedeckten Fixkosten ber\u00fccksichtig werden?\u201c als Antwort:<\/p>\n<p><strong>Ja. Ein fiktiver Unternehmerlohn<\/strong>\u00a0<strong>kann<\/strong> bei Unternehmen und Soloselbst\u00e4ndigen, die kein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrergehalt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen, bis zur H\u00f6he der gesetzlichen Pf\u00e4ndungsfreigrenze <strong>als Fixkosten angerechnet werden<\/strong> (siehe Publikation des Bundesministeriums der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz zu den\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Publikationen\/DE\/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=20\">\u201ePf\u00e4ndungsfreigrenzen f\u00fcr Arbeitseinkommen\u201c)<\/a><\/p>\n<p><em>Die Pf\u00e4ndungsfreigrenze betr\u00e4gt hiernach grunds\u00e4tzlich 1.178,59 EUR monatlich.<\/em><\/p>\n<p><em>Sofern gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen, erh\u00f6ht sich dieser Betrag um 443,57 EUR monatlich f\u00fcr die erste unterhaltspflichtige Person, 247,12 EUR monatlich f\u00fcr die zweite bis f\u00fcnfte unterhaltspflichtige Person, bis zu maximal 2.610,63 EUR monatlich.<\/em><\/p>\n<p>Diese Information steht im Zusammenhang mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III auf der Seite der Bundesregierung: <a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Navigation\/DE\/Dokumente\/FAQ\/Ueberbrueckungshilfe-III\/ueberbrueckungshilfe-lll.html\">https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Navigation\/DE\/Dokumente\/FAQ\/Ueberbrueckungshilfe-III\/ueberbrueckungshilfe-lll.html<\/a><\/p>\n<p>In der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III wird der fiktive Unternehmerlohn nun aber explizit wieder als nicht f\u00f6rderf\u00e4hig bezeichnet:<\/p>\n<p><strong>2.12 Sind Personalkosten f\u00f6rderf\u00e4hig?<\/strong><\/p>\n<p>Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind<sup>11<\/sup>, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Frage 2.4. aufgef\u00fchrten Tabelle ber\u00fccksichtigt. Kosten f\u00fcr Auszubildende sind f\u00f6rderf\u00e4hig. Dar\u00fcber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerl\u00f6hne <strong>nicht<\/strong> f\u00f6rderf\u00e4hig. <strong>Dies gilt auch f\u00fcr fiktive\/kalkulatorische Unternehmerl\u00f6hne sowie Gesch\u00e4ftsf\u00fchrergeh\u00e4lter von Gesellschaftern, die sozialversicherungsrechtlich als selbstst\u00e4ndig eingestuft werden.<\/strong><\/p>\n<p>Diese Verwirrung ist unerh\u00f6rt![\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Der politische Murks muss beendet werden! 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