Autor: Allianz Deutschland; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH
Auch kleine Flugobjekte können manchmal große Schäden anrichten. Eine Pannensammlung mit Drachen, Drohnen, Frisbee-Scheiben – und wie sich Absturzrisiken versichern lassen.
Frühlingstage haben ihren eigenen Zauber: Wenn der Wind auffrischt, kriechen an vielen Orten die Drachen aus ihren Kellerverstecken. Auf der Wiese nebenan werden Leinen entwirrt, Startläufe geübt – und nach dem geglückten Aufstieg geht es darum, alle Fäden in der Hand zu halten, während das flatterhafte Fluggerät seine tänzerischen Kreise durch die Luft zieht. Nur leider weht dort oben ein anderer Wind. Eine Böe kann ausreichen – und der Überflieger stürzt krachend in die Motorhaube von Nachbars Auto. Was es kostet, Dellen und Kratzer zu beseitigen, kann den begeisterten Drachenlenker – oder seine Eltern – schnell in eine kleine Depression führen. Allerdings nicht dann, wenn die Familie gut versichert ist. In der Allianz Haftpflichtpolice SicherheitBest sind unter anderem Schäden abgedeckt, die Lenkdrachen anrichten. Auch wer seine Drohne fliegen lässt, ist durch den Tarif geschützt, solange das Gerät nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt und es zum reinen Privatvergnügen eingesetzt wird. Was nicht jeder weiß: Anders als beim Drachen besteht beim Drohnen Ausflug sogar eine Versicherungspflicht. Flugobjekte mit Funkfernsteuerung gelten in der Regel nicht mehr als Spielzeug, sondern als Luftfahrzeug. Wer eine Drohne aufsteigen lässt, muss deshalb weitere wichtige Regeln einhalten. Vorgeschrieben ist zum Beispiel, stets Sichtkontakt zur Drohne zu halten. Nicht mit dem Fernrohr, sondern mit dem bloßen Auge. Zudem ist ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometern zu Flughäfen und Landeplätzen einzuhalten. Menschenmengen und Einrichtungen wie Kraftwerke, Krankenhäuser oder Militärobjekte dürfen generell nicht überflogen werden. Wer eine Drohne mit Kamera nutzt, muss außerdem die Privatsphäre anderer achten.
Fehlwürfe müssen nicht teuer werden
Drachen und Drohnen sind aber nicht die einzigen Flieger mit Absturzpotenzial: Auch eine Silvesterrakete kann das Jahr unselig einläuten. Etwa, wenn sie in Nachbars Gartenbank einschlägt und ein Loch hineinbrennt. Auch diesen Schaden, für den der Raketenstarter sonst bezahlen müsste, regelt seine Privathaftpflichtversicherung. Ähnliche Missgeschicke können sich auch mit einer Frisbee-Scheibe oder einem Bumerang ereignen – der leider nicht immer an den Ort zurückfliegt, an dem er abgeworfen wurde. Gerade in einem belebten Stadtpark kann es passieren, dass das Wurfgeschoss nicht die Kurve kriegt und einen Scherbenhaufen auf einer fremden Picknickdecke hinterlässt. Oder noch schlimmer: Das Objekt streift einen Radfahrer, der stürzt und bricht sich die Elle. Auch in diesem Fall springt die private Haftpflichtversicherung des Werfers ein: Die Allianz übernimmt dann die Behandlungskosten des Sturzopfers und trägt die Kosten, falls dessen Fahrrad repariert werden muss. Zudem zahlt die Privathaftpflicht Schmerzensgeld und befriedigt Schadenersatzansprüche, zum Beispiel wenn der Radfahrer noch längere Zeit unter den Folgen des Sturzes leidet.
Die Unfallversicherung im Flugbetrieb
Das Risiko, sich selbst zu verletzen, lässt sich hingegen mit einer privaten Unfallversicherung absichern – etwa die Gefahr, dass der Bumerang dann doch etwas heftiger zurückkommt als geplant. Die Unfallversicherung schützt Kunden weltweit rund um die Uhr. Das gilt auch bei eigenen Flugversuchen, etwa beim Bungee-Jumping. Wer sich dabei die Wirbelsäule verletzt oder andere bleibende Schäden davonträgt, erhält Leistungen aus seiner Unfallversicherung, zum Beispiel als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Wer nach einem Sport- oder Freizeitunfall nicht in der Lage ist, einzukaufen oder die Wohnung zu putzen, kann auch Hilfeleistungen für den Alltag über seine Unfallversicherung erhalten, wenn er dies mitversichert hat. Die Allianz organisiert und bezahlt dann je nach Bedarf einen Service fürs Einkaufen, Putzen und Wäschewaschen. Auch für Menschen, die sich beim Turmspringen, Segelfliegen oder Kitesurfen verletzt haben, ist die Unfallversicherung da. Andere Sportarten wie Gleitschirmfliegen oder Fallschirmspringen, für die man eine eigene Lizenz braucht, sind jedoch eigens abzusichern – der Allianz Vertreter hilft dabei gern weiter.
Bildquelle: pixabay.com