Notstand nationaler Tragweite für den Mittelstand
Testpflicht für Ungeimpfte darf nicht zum Risiko für Arbeitgeber werden! Staatliche Aufgaben müssen staatliche Aufgaben bleiben!
München – Die Ampel-Mehrheit in Berlin hat mit Zustimmung des Bundesrats die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem eine tägliche 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Jede flächendeckende Testung ist ein Ansatz, der grundsätzlich zu begrüßen ist. Das neue 3G am Arbeitsplatz stellt allerdings viele Arbeitgeber in der Praxis vor unlösbare Probleme.
In vielen Regionen Bayerns sind rund 40% der Bevölkerung ungeimpft, darunter auch viele Arbeitnehmer. Diese benötigen nun einen täglichen Schnelltest, wenn sie zur Arbeit möchten. „Das ist grundsätzlich nicht falsch. Falsch ist jedoch, dass jegliches Risiko für die Testpflicht dem Arbeitgeber aufgebürdet wird und dieser im Zweifel sogar mit Ordnungsmittel belegt wird. Pandemiekontrolle, Überwachung von Testungen und Sanktionierung von Nichtgetesteten ist keine unternehmerische Aufgabe,“ so BDS Präsidentin Gabriele Sehorz.
Die Infrastruktur für Schnelltests wird zwar gerade wieder hochgefahren, ist aber noch nicht auf dem Niveau des Sommers. Mit der sprunghaft gestiegenen Nachfrage der Tests erhöht sich auch der Preis. Dies stellt sowohl Arbeitgeber als auch ungeimpfte Mitarbeiter u.a. vor ein Kostenproblem.
„Wir brauchen Klarheit bei den Testregelungen. Was ist mit den Außendienstmitarbeitern? Wie soll ein Spediteur die Tests seiner Fahrer kontrollieren und archivieren, wenn er 500 Kilometer entfernt ist? Hier gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf in der praktischen Ausgestaltung. Warum soll der Arbeitgeber die ganze Verantwortung für den Testvorgang tragen? In Zeiten des Fachkräftemangels kämpfen die Unternehmen jeden Tag um gutes Personal. Durch die Kontroll- und Sanktionierungspflicht wird zusätzlich Unfrieden in die Unternehmen getragen. Faktisch tragen die Unternehmer das Risiko, Arbeitnehmer durch ein korrektes Verhalten an Konkurrenten oder an den vorgetäuschten Krankenstand zu verlieren,“ verdeutlicht Sehorz die Schwierigkeiten in der Umsetzung.
„Die aufwendigen Dokumentationspflichten für die Arbeitgeberseite ist der nächste Schlag ins Gesicht der Unternehmer. Sie dient ausschließlich der Sanktionierung. Kontroll- und Dokumentationspflichten müssen so niederschwellig wie möglich sein. Natürlich sind Tests eine kurzfristige und nachhaltige Möglichkeit, um Infektionsketten zu durchbrechen. Die Aufgaben und Risiken sind aber falsch verteilt. Solange der Staat nicht durch eine aufgebaute Testinfrastruktur die Möglichkeit schafft, dass Arbeitnehmer täglich ihren Arbeitgeber einen offiziellen Testnachweis übermitteln können, solange muss eine einfache Erklärung der Arbeitnehmer in Textform ausreichen. Sind diese Erklärungen falsch, sind die jeweiligen Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber in Verantwortung zu ziehen. Staatliche Aufgaben müssen staatliche Aufgaben bleiben. Ordnungsrechtliche Verantwortung muss bei denen bleiben, die sich rechtswidrig verhalten,“ mahnt BDS Hauptgeschäftsführer Michael Forster
„Die 3G Regelung in Betrieben darf für die angeschlagenen Unternehmen nicht zum Tropfen werden, der das Fass zum Überlaufen bringt. Die erneut angespannte Pandemiesituation darf durch staatliche Einmischungen nicht zum Notstand nationaler Tragweite für unseren Mittelstand werden“, so BDS Vizepräsident Christan Mitter.