Einladung zum Online Impulsvortrag: „Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage, die Einheitswerte, im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Die Folge ist, dass deutschlandweit alle Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden müssen.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt, die wiederum die Basis für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 bilden. Die „neue“ Grundsteuer ist somit erstmalig ab dem Jahr 2025 zu entrichten.
Was müssen Grundstückseigentümer jetzt konkret unternehmen?
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 auf elektronischem Wege (ELSTER) abzugeben. Für jedes Grundstück bzw. für jede sog. „wirtschaftliche Einheit“ ist eine separate Grundsteuererklärung einzureichen.
Ausfüllen der Grundsteuererklärung – Welche Daten und Informationen werden benötigt?
Für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung sind folgende Angaben erforderlich:
– Aktenzeichen (enthalten im Informationsschreiben des Finanzamts oder alternativ im letzten Einheitswertbescheid)
– Lagedaten des Grundstücks
– Steuernummer, Identifikationsnummer und Wohnsitzfinanzamt (ersichtlich im Einkommensteuerbescheid bzw.
Körperschaftsteuerbescheid)
– Flurstück und Gemarkung
– Grundstücksfläche
– Gebäudefläche, aufgeteilt nach Wohn- und Nutzfläche
Wo findet man die Daten für die Grundsteuererklärung?
– Informationsschreiben der Finanzämter für Grundstücke in Bayern
– Fläche, Flurstücksnummer, Gemarkung und andere Daten aus dem Liegenschaftskataster können ab dem 01.07.2022 über den
BayernAtlas-Grundsteuer kostenlos abgerufen werden.
– Bisheriger Grundsteuerbescheid bzw. Einheitswertbescheid
Sie haben spezielle Fragen, oder wollen sich dies nochmals von einem Fachmann erklären lassen?
Dann melden Sie sich zum Online Impulsvortrag: „Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung“
am Donnerstag 28. Juli 2022 von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr mit Referent:Lars Hofmann, Partner und Steuerberater von KMPro an!
Anmeldung bis 26.07.2022 per mail an: andre.jantzi@bds-bayern.de
Der Link zur Veranstaltung wird nach Erhalt der Anmeldung versendet.
Weitere Informationen:
– Übersichtseite zur Grundsteuerreform des Bayerischen Landesamt für Steuern (www.grundsteuer.bayern.de)
– Broschüre „Die Grundsteuerreform in Bayern – Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer“ in Anlage
Bei Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
André Jantzi
Projektorganisator
Veranstaltungskoordinator
Anlage: Grundsteuer in Bayern