30. Mai 2017
Autor: Michael Forster – Hauptgeschäftsführer
Der BDS wartet immer noch auf die von Herrn Minister Joachim Herrmann zugesagte Antwort auf die Frage, ob der Freistaat Bayern seine Unternehmer bei der Abschiebung integrierter Flüchtlinge / Asylbewerber weiter im Regen stehen lässt oder nicht. Dabei war es insbesondere auch sein Ministerium, das die Unternehmer aufgerufen hatte, Asylbewerbern eine Chance zu geben und hierdurch die „gesellschaftliche Mammutaufgabe“ der Integration voranzubringen. Viele tausend Unternehmer in Bayern waren bereit, genau das zu tun. Ohne Vorurteile und ohne Angst vor dem Fremden schaffte der Mittelstand flächendeckend in ganz Bayern eine Vielzahl von Stellen.
Was wie eine Erfolgsgeschichte klingt, entpuppt sich nunmehr für viele Unternehmer zu einem handfesten Problem. Sofern die neuen Arbeitnehmer nicht unter die 3 + 2 Regelung fallen, sich also nicht in einem förmlichen Ausbildungsverhältnis befinden, können Sie ohne Vorlauf innerhalb weniger Wochen abgeschoben werden. In der Praxis geschieht das regelmäßig nach ca. 5 bis 6 Monaten, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die neuen Arbeitnehmer gerade geschult, eingearbeitet und damit endlich in der Lage sind, ihre Aufgabe vollwertig und selbständig zu erfüllen. Zurück bleibt eine nicht besetzte Stelle, eine i. d. R. unrentable Investition in einen Mitarbeiter und das Problem, den Betrieb wieder so umzubauen, dass der abrupte Wegfall eines Mitarbeiters nicht den Betriebsablauf gefährdet.
Herr Minister Herrmann hat in der Öffentlichkeit stets betont, sich jeden Einzelfall persönlich anschauen zu wollen, der ihm gemeldet wird. Das verspricht Herr Minister Herrmann auch, wenn man ihn persönlich auf einen konkreten Fall anspricht. Schön wäre, wenn den Versprechungen Taten folgen würden.
Präsidiumsmitglied Martin Busch berichtete Herrn Hermann bereits im Februar den brisanten Fall unseres Mitgliedes BK Kunststoffrecycling. Von ursprünglich 6 festen Mitarbeitern waren zum damaligen Zeitpunkt bereits 2 Mitarbeiter mit Abschiebeverfügungen versehen. Der erste ist bereits abgeschoben, dem zweiten droht die Abschiebung Anfang Juni.
Die im März auch schriftlich nachgefasste Einzelfallschilderung an Minister Herrmann blieb bis heute unbeantwortet. Und nicht nur das. Das Unternehmen verliert nun zum Ende Mai mit Ausnahme des Praktikanten alle weiteren Mitarbeiter, die mit kurzen Fristen von ca. 4 Wochen zur Rückkehr in ihr Heimatland aufgefordert wurden. Von den 6 aufgebauten festen Stellen sind nun innerhalb weniger Monate alle wieder unbesetzt!
„Wie wir das kompensieren sollen, wissen wir nicht. Wir kommen echt in Probleme,“ sagt Bartholomäus Ziegelmeier, Inhaber der Fa. BK Kunststoffrecycling. „Hätte man einst ehrlich gesagt, dass unsere Mitarbeiter vielleicht nur 5 oder 6 Monate arbeiten, bevor sie ohne Vorwarnung ausgewiesen werden, hätten wir sicher weiter nach deutschen Arbeitnehmern gesucht und keine Asylbewerber angestellt! Wir waren stolz auf unseren Beitrag zur Integration, jetzt sind wir nur noch enttäuscht!“
Die Not macht zwar erfinderisch: Die Fa. BK Kunststoffrecycling versucht, ihre Mitarbeiter durch Ausbildungsverträge an sich zu binden und damit die 3+2 Regelung für sich nutzbar zu machen. Hier stehen jedoch die Chancen, dass eine unterjährig beginnende Ausbildung von den Behörden genehmigt wird, nicht besonders gut.
Sehr geehrter Herr Minister Hermann, genau so geht es bayerischen Unternehmen, die Ihrem Aufruf gefolgt sind und Arbeitsplätze für Flüchtlinge/Asylbewerber geschaffen haben. Was antworten Sie diesen?
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Dimension des Problems nicht gesehen wird. Die Abschiebepraxis ohne Ausnahmegenehmigung und ohne angemessene Reaktionsfristen gefährdet Unternehmen. Diese Tatsache führt zu einem Vertrauensverlust und damit zu einem Rückgang der Jobangebote für Flüchtlinge. Das wiederum gefährdet das vom Innenminister ausgerufene Ziel, bis Ende 2019 für 60.000 Integrationen in den Arbeitsmarkt zu sorgen. Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern, bringt es auf den Punkt: „Der Bayerische Mittelstand ist gerne bereit, seine gewichtige Rolle bei der gesellschaftlichen Mammutaufgabe der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern auszufüllen. Das wird aber nur partnerschaftlich gehen. Wenn die Staatsregierung das Wohl des gesellschaftlich verantwortlich handelnden Unternehmers auch weiterhin einer -in Wahlkampfzeiten- strickt durchgesetzten Abschiebepraxis opfert, verliert sie den Mittelstand als Partner bei der Integration. Das wäre weder für die Wirtschaft noch für unsere Gesellschaft eine wünschenswerte Entwicklung.“
Der BDS Bayern hat ein Gesprächsangebot abgegeben und wartet seither auf Antwort. Die Staatsregierung schweigt und ignoriert das Problem beharrlich. Dabei drängt die Zeit. Der BDS Bayern fordert daher eine sofortige Reduzierung des Risikos für Unternehmen, die Flüchtlingen oder Asylbewerbern/innen eine Perspektive geben. Die Schaffung neuer Arbeitsstellen und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter muss sich kalkulierbar auszahlen. Eventuell notwendige Abschiebungen müssen unter hinreichender Berücksichtigung der Interessen des betroffenen Unternehmens verfügt werden. Die heute üblichen ad hoc Abschiebungen müssen sofort aufhören, zumindest wenn der Betroffene in einem festen Arbeitsverhältnis steht.
v. r. n. l.
Ibadin Daniel, Eboigbe Efe, Monday Uwagboe (Praktikant; noch nicht betroffen), Herr Zieglmeier (Inhaber BK Kunststoffrecycling), Oitomen Festus, Olaywola Waheed, Hussain Shahid
Bild: Martin Busch