Für viele Ausbildungsbetriebe wird der Auftakt in das neue Lehrjahr immer mehr zum Würfelspiel: Kommt der neue Azubi oder kommt nicht? Grund: Immer mehr Jugendliche betreiben ihre Suche nach einem Ausbildungsplatz wie Rosinenpicken beim Kuchenessen: „Es häufen sich vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels die Klagen von Selbständigen und mittelständischen Unternehmen, deren Azubis trotz eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages am ersten Tag nicht zur Arbeit erscheinen“, berichtet Marco Altinger, Präsident des Bundes der Selbständigen (BDS) – Gewerbeverband Bayern e.V. Manche Jugendliche unterschrieben gleich mehrere Ausbildungsverträge gleichzeitig, um sich dann das beste Angebot rauszupicken.
Abbruchquoten während der Ausbildung senken
Der Grund ist einfach: Innerhalb der Probezeit können sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer den Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Vertragsstrafe, um das Nichterscheinen auf der Arbeit zu sanktionieren, ist bei Ausbildungsverträgen nicht möglich. Gerade für Kleinbetriebe mit drei bis zehn Mitarbeitern ist dies ein schwerer Rückschlag: „Diese zunehmende Unverbindlichkeit unter den Jugendlichen stellt unsere Betriebe vor größte Herausforderungen. Es ist kaum möglich, innerhalb von wenigen Wochen ein komplett neues Bewerbungsverfahren vom Schalten der Stellenanzeige bis zum Bewerbungsgespräch auf den Weg zu bringen“, berichtet der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Ulrich N. Brandl.
Daher begrüßen der Bund der Selbständigen und der bayerische Hotel- und Gaststättenverband Initiativen wie die assistierte Ausbildung oder die Förderung ehrenamtlicher Azubi-Begleiter, um die Abbruchquoten während der Ausbildung zu senken. „Der Fachkräftemangel wird sich weiter verschärfen. Sollte sich das Problem nicht angetretener Ausbildungsverhältnisse verschärfen, muss die Politik allerdings über weitere Lösungswege zu mehr vertraglicher Verbindlichkeit nachdenken“, so die Präsidenten Marco Altinger und Ulrich N. Brandl abschließend.
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