Autor: Allianz Deutschland; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH
Unfälle beim Autokorso und dem Grillfest – wer zahlt wann?
Reiserücktritt nach Terrorwarnung – wer trägt die Kosten?
Handy geht als Flaschenöffner kaputt – ein Versicherungsfall?
Seit dem 14. Juni dreht sich wieder alles 90 Minuten um Ecken, Einwürfe und Elfmeter –
Nachspielzeit und Verlängerung noch nicht mitgerechnet. Dabei geht im Überschwang
schon mal etwas zu Bruch, und es stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Schaden?
Die Allianz beleuchtet schadenträchtige Situationen und erläutert, wer wann welche Kosten
trägt.
Wehende Fahnen, verdeckte Sicht – es kracht
Für Fußballfans geht der Spaß schon vor dem ersten Anpfiff los: Steckfahnen verzieren
die Seitenfenster, Überzieher verschönern die Außenspiegel. Die schwarzrotgoldene
Flagge auf der Motorhaube darf auch nicht fehlen. Wer zahlt, wenn sich die Verzierung
löst und der Hintermann beim Ausweichmanöver einen Unfall baut?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für Schäden am nachfolgenden
Fahrzeug auf. Prallt der Hintermann auf das Fahrzeug des Verursachers und wird dieses
beschädigt, muss der Unfallverursacher den Schaden selbst zahlen. Es sei denn, er hat
eine Vollkaskoversicherung.
1:0! Und im Freudentaumel das TV-Gerät umgeschmissen
Mit guten Freunden macht Fußballschauen auf der eigenen Terrasse gleich nochmal so
viel Spaß. Schnell ist der riesige LED-Bildschirm aus dem Wohnzimmer auf dem
Gartentisch aufgebaut. Wer übernimmt die Kosten, wenn jemand, etwa beim Torjubel,
am Kabel hängen bleibt und den Bildschirm zu Boden reißt?
Den Bildschirm bezahlt die Privat Haftpflichtversicherung des Stolperers. Wer sein
eigenes Gerät kaputtmacht, geht leer aus.
Steak gut durch, Trikot fängt Feuer
Fußballschauen bei Grillsteak und Bier im Garten – eine Stichflamme ruiniert das teure
Turnier-Trikot des besten Freundes. Wer zahlt?
Hat der Grillmeister die Stichflamme und damit den Schaden verursacht, übernimmt
dessen Private Haftpflichtversicherung die Kosten. Hat er die Stichflamme nicht durch
sein Verhalten erzeugt und hat der beste Freund eine Hausratversicherung, bezahlt diese
das Trikot. Trägt der Freund auch noch Brandwunden davon und muss deswegen zum
Arzt, kommt die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung für die Kosten der
Behandlung auf.
Ja wo is‘ sie denn? Handtasche beim Public Viewing geklaut
Beim Public Viewing stellen Sie die Handtasche neben sich auf der Bank ab. Als es dann
so weit ist, geht der Griff ins Leere… Ihre Tasche hat sich jemand zu Eigen gemacht. Wer zahlt?
Leider Sie selbst. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten über die
Außenversicherung nur dann, wenn Ihnen die Tasche gewaltsam entrissen wird.
Ins Krankenhaus statt ins Stadion – greift die Reiserücktrittsversicherung?
Flugzeug und Hotel für das Eröffnungsspiel sind gebucht, die Eintrittskarte steckt im
Jackett. Beim Einchecken erreicht Sie per Handy die Nachricht, dass sich Ihr Kind verletzt
hat und ins Krankenhaus muss. Sie drehen natürlich sofort um und fahren in die Klinik.
Zahlt die Reiserücktrittversicherung?
Das kommt darauf an. Klingelt das Handy, bevor Sie mit dem Check-In beginnen,
übernimmt Ihre Reiserücktrittversicherung alle Kosten für Hotel und Flieger. Nach Beginn
des Eincheckens gilt die Reise allerdings als angetreten. Der Versicherungsschutz der
Reiserücktrittversicherung ist dann beendet – Sie müssen die Kosten abschreiben.
Die Reise fällt wegen erhöhter Terrorgefahr aus
Das Ticket fürs Eröffnungsspiel ist gekauft, die Koffer gepackt und die Bordkarte für den
Flieger ausgedruckt. Dann wird im Radio vor Terrorgefahr in XYZ gewarnt. Wer trägt die
Kosten, wenn Sie nicht starten?
Wenn Sie über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und der
Veranstalter wegen der Terrorwarnung die Reise kostenlos storniert, wird die gebuchte
Reiserücktrittversicherung ebenfalls kostenlos storniert. Nicht nur die Kosten für die
Reise, auch die für die abgeschlossene Police wird erstattet.
Sollten Sie die gebuchte Pauschalreise wegen der offiziellen Terrorwarnung oder aus
eigener Terrorangst selbst stornieren und der Reiseveranstalter erhebt Stornokosten,
greift die Reiserücktrittversicherung nicht. Sie müssen die kompletten Reisekosten selbst
tragen. Gleiches gilt, wenn Sie Flug und Hotel eigenständig gebucht haben und aufgrund
der Terrorwarnung/Terrorangst die Reise nicht antreten.
Verletzung beim Public Viewing
Public Viewing. Alle stehen dicht an dicht auf den Bierbänken. Im Gedränge verlieren Sie
das Gleichgewicht und fallen weich – auf die Zuschauerin hinter Ihnen. Die wiederum
nimmt als Andenken einen Gipsarm mit nach Hause. Wer zahlt?
Sie haften, wenn Ihnen Verschulden vorgeworfen werden kann. Wenn Ihr Sturz durch
das Gedränge verursacht wurde und Sie ihn nicht verhindern konnten, besteht keine
Haftung. Haben Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, kommt diese für die Abwehr der
Ansprüche auf. Die Krankenversicherung der Frau übernimmt die Heilungskosten für den
gebrochenen Arm.
Handy ist kein Flaschenöffner
Gebannter Blick auf die Leinwand, die neue Flasche Bier schon in der Hand. Ein Öffner ist
nicht da, Sie setzen kurzerhand das Smartphone am Flaschenhals an. Das klappt,
allerdings ist die Ästhetik des Designgeräts durch die abgeplatzte Kante schwer gestört.
Wer zahlt den Schaden? Die Handyversicherung tut es nicht. Anders wäre es, wenn das
Handy gestohlen wird oder runterfällt und dabei kaputtgeht. Gut zu wissen: Mittlerweile
gibt es Schutzhüllen für Smartphones, in die eine Flaschenöffnerfunktion integriert ist.
Kleid der Kellnerin im Jubelrausch bekleckert
Die Kellnerin jongliert ein vollgeladenes Tablett bei der Fußballturnier Übertragung
Durch die Sportsbar. Beim Torjubel eines Fußballfans landen Gerstensaft und Schnitzelpanade
auf ihrem Kleid. Wer kommt für den Schaden auf?
Hat der Fußballfan das Tablett in seiner Freude mitgerissen, übernimmt seine
Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reinigung. Sollte das Kleid nicht mehr zu
retten sein, zahlt sie für Ersatz. Allerdings wird dann nur der Zeitwert des Kleids erstattet.
Unfall beim Autokorso
Autokorso im eigenen Pkw: Sie fahren die Prachtstraße rauf und dann einmal
rund um den Jubelplatz. Allerdings: Von der inneren Spur wieder rauszukommen durch
Blinker setzen ist nicht machbar. Also ziehen Sie beherzt das Fahrzeug auf die rechte
Spur – es kracht. Wer bezahlt den Schaden?
Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an Ihrem Auto – auch im Ausland.
Für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung
auf. Sollte der andere Unfallbeteiligte versuchen, zu hohe oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie
geltend zu machen, wehrt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung diese kostenfrei für Sie ab.
Inhaber eines Allianz Kfz-Schutzbriefs haben Glück: Der Schadenservice übernimmt die
gesamte Koordination des Unfalls. Das Auto wird kostenfrei zur nächsten Werkstatt
abgeschleppt. Auch bis zu drei Übernachtungen während der Fahrzeugreparatur sowie
erforderliche Taxikosten sind über den Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur länger
dauern, wird auch die Rückreise bezahlt.
Das Papier nicht wert – ausgetrickst beim Online-Ticketkauf
Sie haben Glück gehabt und sind online günstig an Turnier-Tickets gekommen. Das Geld
überweisen Sie sofort. In Ihrem Briefkasten finden Sie entweder gar keine Karten vor
oder nur gefälschte. Wenn schon der Fußballspaß flöten ist: Bekommen Sie das Geld
zurück? Mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie einen Anwalt beauftragen und den
Kaufpreis zurückverlangen.
Bildquelle: pxhere.com