Präsident Marco Altinger und Notar Dr. Damian Wolfgang Najdecki diskutieren über die Folgen des Brexit für englische Rechtsformen mit Zweigniederlassung in Deutschland.
Die Limited war vor Einführung der UG (haftungsbeschränkt) ein echter Exportschlager Englands. Zahlreiche Anbieter halfen den Unternehmern in Deutschland bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Was sich auf den ersten Blick als schnelle und unkomplizierte Alternative zur GmbH darstellte, brachte bei näherer Betrachtung viele Probleme mit sich. Die Bilanzierung in Deutschland und England, Verwaltungskosten und Probleme mit dem Handelsregister ließen die Attraktivität der Limited sinken. Dennoch wurden viele „englische GmbHs“ in Deutschland eingetragen. Insbesondere übernahmen die englischen Gesellschaften oft die Stellung einer Komplementärin bei der Kommanditgesellschaft (Ltd. & Co. KG).
Sobald der Brexit seine Wirkung entfaltet, ist die Rechtsprechung des EuGH nicht mehr auf englische Gesellschaften in der bisherigen Form anwendbar, wie bereits jetzt bei außereuropäischen Gesellschaften.
Marco Altinger stellt daher die Frage, wie mit den bereits gegründeten Limiteds und ihren Zweigniederlassungen in Deutschland zu verfahren ist. Von Amtslöschung bis Umwandlung wird alles in der Literatur diskutiert, stellt Dr. Damian Najdecki fest. Wer Umsicht walten lässt, versucht daher nach Ansicht von Marco Altinger, rechtzeitig seine limited in eine deutsche Gesellschaftsform umzuwandeln. Nicht immer wird der Weg einer Neugründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und Löschung der Limited der richtige sein, ist sich Präsident Altinger bewusst. Notar Dr. Najdecki plädiert für eine differenzierte Betrachtung. Den Formwechsel der Limited in eine GmbH sieht weder das deutsche noch das englische Recht bisher vor. Obgleich die Rechtsprechung des EuGH den Formwechsel in Europa ermöglicht, sind Schwierigkeiten auf englischer Seite vorprogrammiert. Daher kann die Gründung einer GmbH und die Verschmelzung der Limited auf die GmbH die bessere Lösung sein. Eine Beratung und Abwägung des Einzelfalls in Zusammenarbeit mit einem deutschen Notar ist unerlässlich.
Präsident Altinger sieht spannenden Zeiten entgegen und plädiert daher bei seinen Mitgliedern für solide deutsche Rechtsformen, wie beispielsweise die GmbH oder GmbH & Co. KG.