Im Fadenkreuz der Justiz
Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Umweltgefährdung, Betrug und Untreue – das klingt nach dem Strafregister eines Schwerkriminellen. Doch es sind Vorwürfe, denen sich immer häufiger auch Manager ausgesetzt sehen. Dabei reicht eine Anzeige, der vage Verdacht einer strafbaren Handlung aus, um ins Fadenkreuz der Justiz zu geraten.
Wer unternehmerische Verantwortung trägt, kann sich aber nicht hinter das Schutzschild der Firma zurückziehen, sondern wird nach deutschem Recht stets persönlich zur Verantwortung gezogen. Denn ein Unternehmen kann nicht vor Gericht gestellt werden, sondern nur eine natürliche Person. Auch wenn sich die Vorwürfe als haltlos erweisen und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, muss der Betroffene in der Regel das Honorar für seinen Strafverteidiger aus eigener Tasche bezahlen.
Qualifizierte Unterstützung mit Strafrechtsschutz
Wer ins Visier des Staatsanwaltes gerät, braucht schnell qualifizierte anwaltliche Unterstützung, um eine wirksame Verteidigungsstrategie aufzubauen. Der Straf-Rechtsschutz für Unternehmen, z.B. bei der Allianz, übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme unter anderem:
• Gebührenvereinbarungen mit versierten Strafverteidigern auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus
• Honorare für private Sachverständige
• Kosten einer Firmenstellungnahme
• Kosten für die anwaltliche Zeugenbetreuung
• Kosten der Nebenkläger
• Reisekosten
• Gerichtskosten mit Zeugengebühren und Auslagen
• alle Vorschüsse auf diese Kosten
Die Beiträge für eine Straf-Rechtschutzversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Der Straf-Rechtsschutz für Unternehmen ist somit eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zur Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung.
Autor: Servicegesellschafts des BDS Bayern; Unternehmenskommunikation Allianz Deutschland AG, Markus Walter
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