Autor: Allianz Unternehmenskommunikation, BDS Service GmbH, Jakob Schlag; Bild: Fotolia.com Da hat man sich wochen- und monatelang auf die Reise gefreut und dann so etwas: Einen Moment unachtsam und schon knallt’s! Ein Autounfall. Der Ärger und die Unannehmlichkeiten sind vorprogrammiert. Allianz-Experte Stephan Meier gibt Tipps, wie man sich auch darauf vorbereiten kann. „Es beginnt schon bei der Vorbereitung der Reise ins Ausland: Auch wenn diese in vielen Ländern nicht mehr für die Einreise benötigt wird, sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsfachmann eine kostenlose Grüne Versicherungskarte für Ihr Fahrzeug besorgen und diese mitnehmen. Mit der Grünen Versicherungskarte sind Sie über Europa hinaus in den auf der Karte genannten Ländern versichert. Sie kann im Schadenfall eine große Hilfe sein, da sie Ihre Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Gesellschaften enthält, die im Schadenfall Regulierungshilfe leisten. Sie bekommen diese bei Ihrer Versicherung“, erklärt Stephan Meier. „Ja, darüber hinaus ist es empfehlenswert, einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach mitzuführen, der in den meisten europäischen Ländern zur Schadenaufnahme verwendet wird. Inhaltlich und grafisch ist der Unfallbericht innerhalb Europas harmonisiert, d.h. in allen Sprachen ist der Inhalt gleich. Weil alle Fragen nummeriert sind, gibt es keine Verständnisschwierigkeiten. Das gibt Ihnen Sicherheit, wenn Ihr Unfallgegner einen europäischen Unfallbericht in einer anderen Sprache verwendet. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrer Versicherung, im Internet zum Download oder beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Falle eines Unfalls sollten Sie den Schaden nach Möglichkeit auf jeden Fall von der Polizei aufnehmen lassen und sich deren Adresse und Aktenzeichen notieren“, rät der Experte. „Notieren Sie sich alle Daten vom Unfallgegner wie z.B. Name und Anschrift, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, nach Möglichkeit sollten Sie hier den Europäischen Unfallbericht verwenden und auch vom Gegner unterschreiben lassen. Sichern Sie Beweismittel durch Fotos, Skizzen, Namen von Zeugen etc. Und: Unterschreiben Sie kein Schriftstück, dessen Inhalt sie nicht verstehen. Sie können dem Unfallgegner eine Kopie Ihrer Grünen Karte aushändigen, soweit Sie eine bei sich führen. Melden Sie den Schaden sobald wie möglich auch Ihrer Versicherung.“ „Einen Schaden im Ausland können Sie beim Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherer im Ausland geltend machen. Sie können aber auch im Rahmen der vierten Krafthaftpflichtrichtlinie der Europäischen Union Ihre Ansprüche in Deutschland beim sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend machen. Dies gilt für Unfallverursacher aus der EU und den EWR Staaten. Wer das ist, erfahren Sie vom Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600. Dazu sollten Sie die Schadendaten und das Kennzeichen des Gegners bereithalten. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, können Sie natürlich einen Anwalt beauftragen. Wenn nicht, ist nicht in jedem Fall die Kostenerstattung der Anwaltskosten gewährleistet, die sich diese nach dem Recht des Unfalllandes richtet. In einigen europäischen Ländern sind die Anwaltskosten nicht erstattungsfähig.“ „In der Regel kommt das Recht des Unfalllandes, also ausländisches Recht, zur Anwendung. Dies gilt für das Straßenverkehrsrecht, die Frage der Haftung und die Art und Höhe des Schadenersatzes“. „Die Schadenersatzrechte in Europa unterscheiden sich erheblich von deutschem Recht. Man kann daher nicht davon ausgehen, bei einem Unfall im Ausland alles so ersetzt zu bekommen wie in Deutschland“, gibt der Experte zu bedenken. „Die Unterschiede können jede Schadenposition betreffen. Mit entsprechenden Versicherungsprodukten kann man sich hier absichern: Wird man im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, wird der Schaden dann von Ihrer Versicherung so ersetzt, als ob der ausländische Unfallverursacher in Deutschland versichert wäre, nach deutschem Schadenersatzrecht und deutschen Standards.“ „Werden Sie z.B. in Italien von einem italienischen Fahrzeug geschädigt, können Sie natürlich dort vor Gericht gegen die italienische Versicherung oder den Unfallverursacher klagen. Zusätzlich hat man bei Unfällen im europäischen Ausland jetzt die Möglichkeit in seinem Wohnsitzland gegen den ausländischen Versicherer zu klagen. In unserem Beispiel können Sie also die italienische Versicherung auch in Deutschland verklagen. Das deutsche Gericht wendet dann das Recht des Unfalllandes an“, erklärt der Allianz Experte. „Ob diese Möglichkeit empfehlenswert ist, ist im Einzelfall zu klären, da dies mit der Einholung aufwändiger Gutachten oder auch der Ladung von Zeugen aus dem Ausland verbunden sein kann. Die stellt auch die Anwälte vor Herausforderungen in der Beratung Ihrer Mandanten.“ „Die Haftpflichtpolice eines privaten PKW schließt in der Regel auch Schäden ein, die Sie oder Ihr Ehepartner mit einem fremden, versicherungspflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Mietwagen, auf einer Auslandsreise verursachen. Zunächst muss die Versicherung des fremden Fahrzeugs bis zu der im Urlaubsland geltenden Deckungssumme eintreten, bei den darüber hinausgehenden Schäden haftet dann Ihre Haftpflichtversicherung bis zu der vereinbarten Deckungssumme. Dies gilt natürlich nicht nur auf Mallorca, sondern in ganz Europa.“ „Die ‚Mallorcapolice‘ ist in Ihrem Haftpflichtvertrag in der Regel beitragsfrei enthalten, soweit sie einen privaten PKW versichert haben. Im Zweifel sollten Sie dies bei Ihrer Haftpflichtpolice überprüfen.“ „Stellen Sie sich vor, Sie haben einen privaten PKW haftpflichtversichert, entscheiden sich aber, bei einer Urlaubsreise im europäischen Ausland mit dem Flugzeug anzureisen und vor Ort einen Mietwagen zu nehmen. Mit diesem Mietwagen verursachen Sie einen Unfall, bei dem Personen verletzt werden. Sollte die Deckungssumme der Versicherung des Mietwagens (die im Ausland ja oft geringer ist als in Deutschland) nicht ausreichen, würden die darüber hinaus gehenden berechtigten Ansprüche der Geschädigten dann über die Haftpflichtversicherung Ihres privaten PKW bezahlt“, erklärt Stephan Meier abschließend.
Wie soll man sich bei einem Unfall mit dem eigenen Auto im Ausland verhalten?
Sollte man sonst noch Unterlagen zur Hand haben?
Was macht man, wenn man seinen Schaden ersetzt bekommen will?
Welches Schadenersatzrecht kommt dabei zur Anwendung?
Welche Probleme gibt es bei den unterschiedlichen Schadenersatzrechten zu beachten?
Welcher Gerichtsstand gilt bei Klagen?
Was ist eine „Mallorcapolice“?
Ist die „Mallorcapolice“ automatisch in meinem Vertrag enthalten oder nicht? Kostet Sie extra?
Können Sie uns die Notwendigkeit an einem griffigen Beispiel erklären?