Michael Forster
Hauptgeschäftsführer des BDS Bayern
BDS Bayern begrüßt Bestrebungen von Wirtschaftsminister Aiwanger
Das Ladenschlussgesetz in Bayern erlaubt pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage. So zumindest die Theorie – die Praxis sieht leider häufig anders aus. Ein verkaufsoffener Sonntag wird von einer Kommune bis dato nur erlaubt, wenn dieser anlassbezogen ist. Eine sehr schwammige Regel, die auch immer wieder dem Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. und seinen Ortsverbänden zu schaffen macht.
Viele erfolgreiche Marktsonntage werden von dem Mittelstandsverband und seinen zahlreichen Ortsverbänden in Bayern organisiert. „Unser Verband ist ein echter Experte, wenn es um die Organisation von verkaufsoffenen Sonntagen geht – und das bayernweit“, so Hauptgeschäftsführer Michael Forster. Der Verband wird daher aber auch mit den damit in Verbindung stehenden Problemen und Hürden konfrontiert. Die benötigte Trägerveranstaltung, also der Anlassbezug, muss einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der durch die Veranstaltung entsteht und nicht etwa durch die Ladenöffnung selbst. Dieser muss an einem Sonntag größer sein, als die „normale“ Kundenzahl in den Geschäften an einem Samstag ohne Trägerveranstaltung. „Das ist für uns Gewerbeverbände schwer zu prognostizieren und eine Genehmigung für einen verkaufsoffenen Sonntag verkommt daher mancherorts zum kommunalen Glücksspiel“, so der Hauptgeschäftsführer des branchenübergreifenden Mittelstandsverbandes.
Er kritisiert, „es kann nicht angehen, dass eine Kommune die Genehmigung für vier verkaufsoffene Sonntage, die Nachbargemeinde für zwei und eine andere – aufgrund der fehlenden Trägerveranstaltung –gar keine Genehmigung erhält!“ Das ist aus Sicht des BDS Bayern ungerecht. Deshalb fordert der Verband hier endlich einen Abbau der Hürden, damit das Gewerbe in jeder Stadt und jeder Kommune – ohne bürokratische Hürden – die gleichen Chancen hat, den Bürgerinnen und Bürgern, an vier Tagen im Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag anzubieten. „Verkaufsoffene Sonntage sind eine erstklassige Möglichkeit, unsere leistungsfähigen und kundenorientierten Gewerbe- und Handelsbetriebe zu präsentieren“, so Forster.
Weniger Änderungsbedarf sieht der BDS Bayern jedoch bei einem anderen Streitthema im Zusammenhang mit dem Ladenschlussgesetz – den Öffnungszeiten an Werktagen. „Eine Mitgliederbefragung hat ergeben, dass sich die große Mehrheit (62,8 Prozent) der befragten Mitgliedsunternehmen dafür ausspricht, die derzeit gültigen Ladenöffnungszeiten beizubehalten“, so Forster.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Referent für Politik und Kommunikation, Thomas Perzl, zur Verfügung unter thomas.perzl@bds-bayern.de, bzw. 089 540 56 215.