Autor: Vanessa Glaser, Unternehmenskommunikation Allianz Deutschland AG; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH
Auf den Volksfesten in Deutschland, sei es Wiesn, Wasen oder Kirmes, ereignen sich viele kleine und große Missgeschicke. Allianz Fachmann Michael Schuster erklärt, was versichert ist und wann für die Rummel-Gäste gilt: „Blöd gelaufen“.
Millionen von Besuchern strömen in Deutschland jedes Jahr auf die Volksfeste. Und angezapft wird dann nicht nur das Bierfass, sondern häufig auch der Versicherungsschutz. Hier den Nachbarn beim Schunkeln von der Bank geschubst, da das Riesenrad versehentlich zum Stillstand gebracht – die Volksfest-Welt ist voll von kleinen und großen Missgeschicken. Gut, wenn es dann versichert ist.
Die Allianz hat sich zehn Rummel-Erlebnisse, von denen das eine oder andere wahrscheinlich jedem bekannt vorkommt, mal genauer angesehen. Nach dem Motto: „Blöd gelaufen oder gut versichert?“
Das hab ich nicht mit Absicht gemacht
Rein ins Zelt und erstmal ein Bier: Doch beim Kampf um das flüssige Gold geht es manchmal so richtig zur Sache. Da wird gehauen, gebissen und geweint wie beim Kampf um das beste Schnäppchen im Sommerschlussverkauf. Dabei ist doch genug für alle da. Im Eifer des Gefechts landet das Bier am Ende statt in der eigenen Kehle auf der sauteuren Hose vom Nachbarn. Und jetzt?
Es ist versichert: Ihre private Haftpflicht übernimmt die Kosten für die Reinigung. Wenn das Kleidungsstück nicht mehr zu retten ist, zahlt sie auch für Ersatz. Allerdings wird dann nur der Zeitwert der Hose erstattet.
Bänke als Tanzfläche
Sportliche Betätigung Nummer eins auf Volksfesten – das Schunkeln. Wenn das „Fliegerlied“ aus den Boxen dröhnt, hält es kaum einen Besucher auf seinem Platz. Da werden Bänke zur Tanzfläche und das vormals gemütliche Schunkeln ufert in wildem Ganzkörper-Gezappel aus. Plötzlich kommen Sie aus dem Takt, verlieren das Gleichgewicht und fallen weich – auf den Gast hinter Ihnen. Der wiederum nimmt als Andenken einen Gips mit nach Hause. Und jetzt?
Es ist versichert: Als Verursacher übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Ansprüche Ihres Opfers auch wenn Sie verklagt werden. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt dafür nicht auf, da die Forderungen des Geschädigten berechtigt sind. Anders ist es, wenn Sie selbst vom Tisch gefegt und verletzt werden. Dann können Sie sich einen Anwalt nehmen und Kosten geltend machen. Das zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung.
Handtasche weg
Das wichtigste Aushängeschild beispielsweise auf dem Oktoberfest: Das Outfit. Wiesn-Besucher scheuen weder Kosten noch Mühen, um im bayerischen Gewand eine gute Figur zu machen. Vor allem die Mädchen stimmen Dirndl, Schuhe und Accessoires genau aufeinander ab und zaubern haarige Flechtkunstwerke. Und die passende Handtasche sieht aus wie ein Lebkuchenherz. Herzallerliebst. Zumindest solange es noch da ist, wo Sie es hingelegt haben. Und jetzt?
Blöd gelaufen: Wenn Sie die Tasche im Bierzelt vergessen oder Sie auf der Bank achtlos liegen lassen, tritt Ihre Hausratversicherung leider nicht ein. Wenn Ihnen die Tasche dagegen gewaltsam entrissen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.
Mund verbrannt
Auf den Schreck erstmal etwas Gescheites für den Magen. Schnell eines der Lieblingsessen auf dem Volksfest bestellt: ein halbes Hähnchen. Geflogen kommt es nicht mehr. Dafür aber saftig und noch dampfend. Vorsicht, pusten nicht vergessen. Zu spät. Das tut weh. Und jetzt?
Es ist versichert: Wenn Sie sich den Mund verbrennen, können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Zeltbetreiber geltend machen. Hier tritt Ihre Rechtsschutz-Versicherung ein. In der Praxis wird die Klage aber wahrscheinlich erfolglos sein. Sie sollten als Gast selbst darauf achten, was Sie zu sich nehmen. In Deutschland gibt es zudem nur sehr niedrige durchsetzbare Schmerzensgelder.
Kleidung beschmutzt
Am Nebentisch läuft’s auch nicht besser. Da hat die Bedienung gerade das Gleichgewicht verloren und mehrere Bierkrüge verschüttet. Finanziell ein Totalschaden für sie.
Aber Kleider und Hosen der Gäste mussten auch dran glauben. Ein Fall für die Reinigung, wenn Mutti das mit ihren Hausmitteln nicht mehr richten kann. Und jetzt?
Es ist versichert: Ihnen wird die Reinigung bezahlt. Die Bedienung muss für die Reinigungskosten oder den Schaden an der Garderobe allerdings nicht selbst aufkommen. Das übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung des Zeltbetreibers.
Geldbeutel weg
Jetzt geht’s raus aus dem Zelt, denn frische Luft tut gut. Draußen locken die Aussteller mit Fahrgeschäften. Besonders beliebt: die Schiffschaukel. Da sitzt der lokale Besucher dem Gast aus China gegenüber, der erst mal ein Selfie macht. Die Schaukel überschlägt sich, der Magen auch und der Geldbeutel rutscht aus der Hosentasche und ward nie wieder gesehen. Und jetzt? Blöd gelaufen: Hier zahlt leider keine Versicherung, da die Hausratversicherung nur bei versicherten Gefahren greift. Schiffschaukeln gehören da nicht dazu. Also „aufgepasst“ bei der nächsten Fahrt in der Wilden Maus oder dem Olympia-Looping.
Schaden am Riesenrad
Ein paar Münzen sind in der hintersten Ecke der Hosentasche noch zu finden. Also auf zum nächsten Zigarettenautomaten. Der schaut heute irgendwie anders aus und funktionieren tut er auch nicht. Wo soll denn da das Geld rein und wo kommt bloß die Packung Zigaretten raus? Da hilft nur noch rohe Gewalt. Ein heftiger Tritt – und neben Ihnen wird es dunkel. Komisch, das Riesenrad hat gestoppt. Da hat doch nicht irgendein Heini den Zigarettenautomaten mit dem Hauptverteilerschalter verwechselt? Lieber schnell weg. Und jetzt?
Es ist versichert: Das ist definitiv blöd gelaufen, aber trotzdem versichert. Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlt Schadenersatz für den Betriebsausfall an den Betreiber und an die Fahrgäste, die wegen Ihnen stundenlang festsaßen. Für die Lacher, die Ihnen als Verursacher sicher sind, besteht dagegen leider kein Versicherungsschutz, ebenso wenig wie für die Wutausbrüche der Fahrgäste.
Fußgänger umgefahren
Man soll aufhören, wenn’s am Schönsten ist. Und vor Mitternacht ist auf den meisten Volksfesten sowieso Schluss. Also rauf auf’s Fahrrad und ab nach Hause. Dem hübschen Mädchen, das vorbeiläuft, hinterherzuschauen ist doch nicht verboten, oder? Die rote Ampel zu übersehen und den Fußgänger umzufahren aber umso mehr. Der sieht keine Mädchen, sondern jede Menge Vögelchen und droht mit einer Klage. Und jetzt? Es ist versichert: Schäden, die Sie Dritten zufügen, sind über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Generell gilt allerdings: Lieber ein Auge auf den Straßenverkehr werfen als auf die attraktiven Jungen und Mädchen.
Etwas zu tief ins Glas geschaut
Wer zu tief ins Glas geschaut hat, lässt das Rad besser stehen und steigt für den Heimweg auf öffentliche Verkehrsmittel um. Aber was rüttelt und schaukelt die Bahn denn so? Und schnell fährt sie auch noch. Oh oh, das finden Bier und Hähnchen im Magen aber gar nicht lustig. Wohin mit diesem aufkommenden Gefühl? Zu spät, es hat sich selbst seinen Weg gesucht – und ist prompt auf der Jacke des Fahrgastes gegenüber gelandet. Der schimpft nun wie ein Rohrspatz. Und jetzt?
Es ist versichert: Hier tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Reinigungskosten. Wer auf ein Volksfest geht, kann mit einem leichten Schwips durchaus rechnen. Sich danach zu übergeben, haben Sie wohl nicht geplant. Sie handeln daher nicht vorsätzlich und es besteht Versicherungsschutz.