Ansonsten ist das Anschreiben wie eine Rechnung gestaltet und fordert mit der Nennung eines Gesamtbetrages von EUR 295,12 zur Bezahlung der Office Software auf.
Da die angeschriebenen Firmen die beschriebene Ware noch gar nicht bestellt oder erhalten haben, handelt es sich rechtlich gesehen lediglich um ein werbendes Angebot. Aufgrund der Aufmachung kann dieses Angebot allzu leicht mit einer herkömmlichen Rechnung verwechselt werden, die dann von der Buchhaltung der angeschriebenen Unternehmen zur Zahlung angewiesen wird. Laut den sehr klein abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom OfficeMarkt 24 wird jedoch mit der Zahlung das Angebot meist ungewollt verbindlich angenommen. Der kleingedruckte Hinweis, dass es sich bei dem Schreiben um ein Angebot und keine Rechnung handelt, wird dabei oftmals überlesen. Bitte prüfen Sie daher genau, ob Sie dieses Angebot tatsächlich annehmen wollen. Fragen richten Sie bitte an info@bds-bayern.de.
Übrigens: Rechtswidrige Werbung, Preisabsprachen oder Auftragserschleichung – unlauterer Wettbewerb kann zu einer ernsten Gefährung Ihres Markterfolgs werden. Unser Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.v. bietet Ihnen wirkungsvollen Schutz.