Über die Website „regionales-branchenbuch.net“ werden derzeit E-Mails versendet, die Gewerbetreibende dazu auffordern, einen Eintrag zu überprüfen und zu bestätigen. Der Verbraucherschutz e.V. warnt: Unterschreiben Sie auf keinen Fall das Formular. 9. Oktober 2015KommentarnavigationZurückVorheriger Beitrag:Nach Anfrage des BDS Bayern: Arbeitsministerium präzisiert Aufzeichungspflicht beim MindestlohnNächstesNächster Beitrag:Mindestlohn ja – Bürokratiemonster nein