Autor: Kai Kunte, Allianz
Richtige Reaktionsweise im Schadenfall
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland viele Wildunfälle im Straßenverkehr. Im Jahr 2014 waren das laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 238.000 gemeldete Pkw-Unfälle mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Wildunfälle um vier Prozent leicht gesunken. Allerdings sind die Gesamtkosten dieser Unfälle um zwei Prozent gestiegen. Die Summe der von Versicherern geleisteten Zahlungen lag nach den vom GDV veröffentlichten Zahlen im vergangenen Jahr bei 575 Millionen Euro. Schäden durch Wildunfälle rangieren damit auf Platz zwei hinter Glasbruchschäden und vor Schäden durch Marderbisse.
Riskante Ausweichmanöver vermeiden
Die Versicherer raten den Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Autofahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern und vorausschauend fahren. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Das Blenden mit dem Fernlicht verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen oft instinktiv auf die Lichtquelle zu. Riskante Ausweichmanöver sollten Autofahrer im Ernstfall vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel meist größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier. Wurde das Tier bei der Kollision verletzt oder getötet, sollte man es wegen möglicher Tollwutgefahr nicht anfassen. Das ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
Im Falle eines Unfalls sollten Autofahrer besonnen reagieren – und einige Punkte beachten:
Um Folgeunfälle zu vermeiden, muss die Unfallstelle als erstes mit ausreichendem Abstand durch Warnblinklicht und Warndreieck abgesichert werden. In jedem Fall muss die Polizei gerufen werden, um den Unfall so genau wie möglich zu dokumentieren. Tote oder verletzte Tiere sollten von der Fahrbahn entfernt, dürfen aber vom Unfallverursacher nicht im Auto wegtransportiert werden. Sonst kann dem Fahrer nicht nur der Vorwurf drohen, Beweismittel vernichtet zu haben, sondern sogar der Verdacht der Wilderei aufkommen. In der Regel verständigt die Polizei den Jagdaufseher, der für den Transport des Tieres zuständig ist. Die Versicherung muss so schnell wie möglich kontaktiert werden. Wildschäden sind im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Haarwild von der Teilkasko gedeckt. Grundsätzlich sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung nur Schäden versichert, die durch Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Manche Versicherungen bieten jedoch Deckungserweiterungen an und versichern auch den Zusammenstoß mit Pferden, Kühen, Schafen oder Ziegen oder sogar mit allen Tieren, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt in der Kaskoversicherung belastet würde.