Lieferkettengesetz trifft auch künftig kleine Unternehmen

„Bitte bei der Wahrheit bleiben!“

München, 11.12.2025 – Die angekündigte Anhebung der Schwellenwerte beim Lieferkettengesetz wird als umfassende Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen dargestellt. Der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, den Anwendungsbereich des Gesetzes einzuschränken, stellt aber zugleich klar:

„Für viele Zulieferbetriebe ist das Problem dennoch nicht vom Tisch. In der praktischen Umsetzung bleibt die Belastung für viele kleine Betriebe faktisch bestehen. Insoweit sollten wir bitte auch in der öffentlichen Darstellung bei der Wahrheit bleiben“, erklärt Hauptgeschäftsführer Michael Forster.

Unmittelbare Zulieferer geraten auch künftig zwangsläufig in den Fokus der Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen ihrer großen Kunden. Diese Unternehmen müssen ihre Zulieferer weiterhin in die Pflicht nehmen, um ihre eigenen Vorgaben erfüllen zu können. Damit müssen auch kleine Betriebe weiterhin Erklärungen, Dokumentationen und Nachweise erbringen – obwohl ihnen dafür Personal, rechtliche Durchgriffsmöglichkeiten und echte Prüfzugänge in Drittstaaten fehlen.

Zudem werden auch viele Betriebe mittelbar betroffen sein, die nicht direkt an Großunternehmen liefern. Die neuen Schwellenwerte führen zwar dazu, dass kleine Betriebe zunächst an mehr Unternehmen liefern können, die selbst nicht unter die formalen Nachweispflichten fallen. Sobald diese Kunden jedoch ihrerseits an nachweispflichtige Großunternehmen zuliefern, kehren die Anforderungen zurück – und treffen erneut auch die Kleinen. Die indirekte Belastung bleibt damit bestehen.

Dabei handeln kleine und mittlere Betriebe seit jeher verantwortungsbewusst. Faire Partnerschaften, persönliche Lieferantenbeziehungen und transparente Abläufe gehören für viele zum unternehmerischen Selbstverständnis – nicht aus Zwang, sondern aus Überzeugung.

Die Präsidentin des Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Gabriele Sehorz, erklärt dazu: „Aber Verantwortung braucht auch ein System, das praktikabel ist. Wer globale Lieferketten regulieren will, muss dafür sorgen, dass diese Regeln verlässlich, überprüfbar und für alle Marktteilnehmer handhabbar sind – und nicht die Verantwortung Schritt für Schritt auf immer kleinere Betriebe abwälzen.“

Dabei ist überhaupt nicht sichergestellt, dass globale Lieferketten in der Praxis tatsächlich überprüft werden können. Studien und Anhörungen zeigen, dass Sozialaudits in bestimmten Herkunftsländern häufig unzuverlässig sind. Auch deshalb empfehlen wissenschaftliche Institute ausdrücklich einen hoheitlichen, staatlichen Überwachungsrahmen.

Aus Sicht des BDS Bayern braucht es dafür einen echten Systemwechsel in der Organisation von Lieferkettenverantwortung: Wenn Umwelt-, Produkt- und Sozialstandards bereits beim Marktzugang verbindlich definiert und überprüfbar gemacht würden, könnten sich Unternehmen aller Größen auf diese Standards verlassen. Dann würde Verantwortung dort greifen, wo sie wirksam umgesetzt werden kann – am Anfang der Wertschöpfungskette – statt nachträglich und indirekt auf immer kleinere Betriebe verlagert zu werden. Ein solches System wäre insgesamt wirksam, planbar und fair.

Abschließend betont die Präsidentin:

„Menschenrechte und Umweltschutz sind nicht verhandelbar – aber ihre Durchsetzung darf nicht einseitig auf die Schultern von kleinen und mittleren Betrieben abgewälzt werden. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer leisten ihren Beitrag. Jetzt braucht es ein System, das Verantwortung wirksam organisiert – statt sie immer weiter nach unten durchzureichen.“

Der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. fordert daher einen strukturellen Systemwechsel in der Organisation von Lieferkettenverantwortung: weg von einer Überforderung einzelner Betriebe, hin zu klaren, verlässlichen und für alle Marktteilnehmer handhabbaren Regeln.