Hilfe für Existenzgründer

Förderprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen – BAFA-Förderung Deutschland

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen bis zu 2 Jahren nach der Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 2.000 Euro
  • Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung: Fördersatz 50 %, maximal 1.500 Euro
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Fördersatz 90 %, maximal 2.700 Euro

Förderzuschüsse für Existenzgründer und Unternehmer müssen nicht zurückgezahlt werden!

BayTP+ Bayerisches Technologieförderungs-Programm Plus

Unterstützt werden Vorhaben zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich weiterentwickelter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen. Voraussetzung ist, dass das Projekt einen ausgeprägten Innovationscharakter besitzt und eigenständig durch den Antragsteller umgesetzt wird.

Für Entwicklungsvorhaben sind Unternehmen mit bis zu 400 Mitarbeitenden antragsberechtigt. Größere Unternehmen können gefördert werden, sofern ihr Projekt eine herausragende strategische Relevanz für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern aufweist.

Die Förderung erfolgt als anteilige Finanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Antragstellung erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren beim Projektträger Bayern.

Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)

BayTOU unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.

Ziel des Programms ist es, Unternehmensgründungen in zukunftsorientierten Technologiefeldern zu fördern und Start-ups in ihrer frühen Entwicklungsphase zu stärken. Damit soll ein Beitrag zur Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze und zur Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft geleistet werden.

Das Programm richtet sich an Unternehmensgründungen aus allen Technologiebereichen. Gefördert werden innovative und zugleich technisch wie wirtschaftlich risikoreiche Entwicklungsprojekte, die der Erweiterung oder dem Aufbau der technologischen Basis junger und kleiner Unternehmen dienen.

Gefordert wird, dass die Gründer die Entwicklung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer neuen technischen Dienstleistung anstreben, die aufgrund ihrer technischen Neuartigkeit klare Marktchancen und Wettbewerbsvorteile verspricht.

Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Förderfähig sind unter anderem Personalaufwendungen für FuE, Ausgaben für Instrumente und Ausstattung, Auftragsforschung sowie Kosten zur Erlangung von Patenten.

Innovationsgutschein Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Zusammenarbeit kleiner Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Sitz in Bayern mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen. Ziel ist die Entwicklung marktfähiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Das Programm verfolgt das Ziel, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und weiteren Innovationspartnern heranzuführen und damit ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Innovative Unternehmen profitieren langfristig durch stärkeres Wachstum, höhere Stabilität und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten – und sind so insgesamt besser auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.

Es stehen zwei Varianten der Innovationsgutscheine zur Verfügung:

  • Innovationsgutschein Standard
    Er unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie die deutliche Weiterentwicklung bestehender Angebote im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Förderfähig sind Ausgaben zwischen 4.000 € und 30.000 €.
  • Innovationsgutschein Spezial
    Diese Variante richtet sich an Projekte mit höherem Finanzbedarf, die eine besonders spezialisierte Betreuung durch Universitäten oder Forschungseinrichtungen erfordern. Die förderfähigen Ausgaben liegen zwischen 30.000 € und 80.000 €.

Hier unsere Übersicht aller wichtigsten Förderprogramme in Bayern für Gründerinnen, Gründer und Unternehmen.

Sie finden darin sowohl bayerische, als auch bundesweite Förderungen, inklusive erster wichtigster Infos zu Förderart, Zielgruppe, Fördersumme / Kreditrahmen sowie einige weitere Hinweise zur Kombination verschiedener Förderprogramme.

Fördermittel für Gründer & Unternehmen in Bayern (2025)

Name des Förderprogramms Art Zweck Zielgruppe Förderhöhe
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) Zuschuss Kostenfreie Gründungsberatung Gründer aus Arbeitslosigkeit 100 % der Beratungskosten
Gründungszuschuss (BA) Zuschuss Lebensunterhalt während der Gründungsphase Gründer aus Arbeitslosigkeit Monatlich für 6–12 Monate + evtl. Pauschale für Sozialversicherung
KfW ERP Gründerkredit / Kapital für Gründung Kredit Finanzierung von Startups, Selbstständigen, Freiberuflern Bis 3 Jahre nach Gründung Bis 100.000 € (ERP Gründerkredit) / bis 500.000 € (ERP Kapital)
KfW Förderkredite für Unternehmen Kredit Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensübernahme KMU & größere Unternehmen Bis 25 Mio. €
Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows Zuschuss Beratungskosten für Unternehmen Junge und etablierte Unternehmen, auch in Krisensituationen Bis 4.000 € (regional unterschiedlich)
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Zuschuss Rückerstattung für Business Angels Startups, technologie-/wissensbasiert 20 % des Investments
High-Tech Gründerfonds (HTGF) Risikokapital / Beteiligung Frühphasenfinanzierung Technologieorientierte Startups Bis 600.000 € Seed-Finanzierung
EXIST Gründerstipendium Zuschuss Unterstützung von Lebensunterhalt & Projektkosten Hochschulabsolventen, technologieorientierte/wissensbasierte Gründungen Bis 3.000 €/Monat + Sachkosten
BayTOU – Technologieorientierte Unternehmensgründungen Zuschuss F&E für Produkte, Verfahren, Dienstleistungen Gründer & junge Unternehmen Projektabhängig
BayTP+ – Bayerisches Technologieförderprogramm Zuschuss Entwicklung technologisch neuer/verbesserter Produkte & Verfahren KMU bis 400 Mitarbeiter (größere Unternehmen bei strategischer Bedeutung) Anteilfinanzierung, nicht rückzahlbar, projektabhängig
Innovationsgutschein Bayern (Standard & Spezial) Zuschuss Innovationsprojekte, Kooperation mit Forschungseinrichtungen Kleine Unternehmen & Handwerksbetriebe Standard: 4.000–30.000 €, Spezial: 30.000–80.000 €
Digitalbonus Bayern Zuschuss Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit, Produkte 10–50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000–50.000 € Kleine & mittlere Unternehmen
Mikromezzaninfonds Deutschland Beteiligung / Eigenkapital Finanzierung von Startups & jungen Unternehmen Neugründungen, kleine Unternehmen Bis 50.000 €
go-digital Zuschuss Digitalisierung & IT-Sicherheit KMU Bis 16.500 € (50 % Zuschuss für Beratung & Umsetzung)
Unternehmenswert: Mensch Zuschuss Beratung für Personalstrategie & Organisationsentwicklung KMU 50–80 % der Beratungskosten, max. 10.000–20.000 €
KfW Innovationskredit / Digitalisierung Kredit Investitionen in Innovation & Digitalisierung Unternehmen jeder Größe 25.000 € bis 25 Mio. €
Umwelt- & Energieprogramme Bayern (z. B. Umweltpakt, Energieeffizienz) Zuschuss / Kredit Nachhaltige Investitionen, Energie- & Ressourceneffizienz KMU & Industrie Projektabhängig, i.d.R. 20–50 % der Kosten

Wussten Sie schon, dass Sie auch verschiedene Förderprogramme kombinieren können?

Mögliche Kombinationen:

  • Gründer aus Arbeitslosigkeit → AVGS + Gründungszuschuss
  • Technologie-/Wissens-Startups → EXIST + HTGF + BayTOU / BayTP+
  • KMU mit Innovations- oder Digitalisierungsprojekt → Innovationsgutschein + Digitalbonus + KfW-Kredit
  • Personalentwicklung → Unternehmenswert: Mensch

Einige Programme fördern ausdrücklich Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen (BayTOU, Innovationsgutschein).