Rechtsanwältin Nora Christ bietet den Mitgliedern des BDS Bayern eine kostenlose „erste Hilfestellung“ bei rechtlichen Fragen, die sich in Verbindung mit der Selbständigkeit ergeben (Erstberatung).*
Eine Mandatierung von Frau Christ als Rechtsanwältin durch die Mitglieder ist nicht vorgesehen, es wird lediglich Rechtsrat erteilt.
Mitglieder können eine erste rechtliche Einschätzung dahingehend einholen, wie die jeweilige Situation zu bewerten ist und ob es sich lohnt oder sogar erforderlich ist, (weitere) rechtliche Schritte einzuleiten.
Diese „erste Hilfestellung“ beinhaltet insbesondere die Beantwortung konkreter Rechtsfragen, die in Verbindung mit dem Unternehmen des Mitglieds auftreten. Auch die Prüfung einzelner – das Unternehmen des Mitglieds betreffende – Vertragsklauseln*
und eine Unterstützung bei der Formulierung rechtlicher Schreiben* (wie z. B. Kündigungsschreiben oder Arbeitszeugnisse etc.) sind hiervon abgedeckt.
E-Mail-Adresse: rechtsberatung@bds-bayern.de
Mitglieder des BDS Bayern erreichen Frau Christ unter der
E-Mail-Adresse: rechtsberatung@bds-bayern.de
und telefonisch unter 089 / 540 56-204.
Frau Rechtsanwältin Christ ist immer montags, dienstags und donnerstags von ca. 10:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr sowie am Freitag von ca. 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr im Büro in der Hauptgeschäftsstelle erreichbar.
Zusätzlich bieten wir Ihnen hier einige nützliche Vertrags- und AGB-Muster zum Download als PDF an.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um Muster handelt, die dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden müssen.
*Klarstellend möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Zu den nachfolgend aufgeführten Kataloggeschäften nach § 2 Abs.1 Nr. 10 GwG (Geldwäschegesetz) erfolgt keine fallbezogene rechtliche Erstberatung und/oder sonstige Unterstützung:
– Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
– Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten,
– Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten,
– Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel,
– Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen,
– im Namen und auf Rechnung des Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchzuführen,
– den Mandanten im Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen zu beraten,
– Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen oder Übernahmen und
– geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen