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Informationen zum Mitgliedsbeitrag 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben dem ehrenamtlichen Engagement ist der Mitgliedsbeitrag die Basis für eine erfolgreiche Arbeit in unserem Verband. Sie finanzieren mit Ihrem Beitrag die Netzwerkarbeit vor Ort, die Servicedienstleistungen und unser gemeinsames Engagement für positive politische Rahmenbedingungen. Wir bedanken uns bei Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie dies alles durch Ihren Beitrag ermöglichen.

Ab Februar beginnen wir mit dem Einzug der Beiträge für das Jahr 2025. Sofern wir eine Einzugsermächtigung von Ihnen vorliegen haben, erfolgt der SEPA-Lastschrifteinzug von Ihrem Konto Anfang Februar (spätestens KW 7). Sollten Sie die Zahlungsart „auf Rechnung“ gewählt haben, so erhalten Sie in den nächsten Wochen Ihre Beitragsrechnung mit der damit verbundenen Bitte der zeitnahen Überweisung.

Die aktuellen Beitragssätze finden Sie auf unserer Website unter https://www.bds-bayern.de/beitragsordnung/.

Bitte beachten Sie: Eine automatische Zusendung der Rechnung erfolgt nur, wenn uns keine Einzugsermächtigung vorliegt. Im Falle des Einzugs können Sie Ihren Kontoauszug als Zahlungsbeleg für das Finanzamt verwenden.
(Bei dem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um nicht steuerbaren Umsatz (frei von MwSt.), den Sie als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen können).

Für Fragen zur Abrechnung sowie für weitere Informationen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft kontaktieren Sie uns unter

Christian.Hinz@bds-bayern.de oder unter 089 / 540 56-217.

Freundliche Grüße

Ihr BDS Bayern